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Delivered ex Ship

8. Juni 20232 Minuten Lesezeit0 KommentareD

„Delivered Ex Ship“ (DES) ist eine Klausel in den Incoterms, die die Verantwortlichkeiten und Kosten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im internationalen Handel regelt. Es handelt sich um eine Klausel, bei der der Verkäufer die Waren bis zur Ankunft am Bestimmungshafen oder Anlegeplatz übernimmt und für die Entladung verantwortlich ist.

Unter der DES-Klausel ist der Verkäufer dafür verantwortlich, die Waren an Bord des Schiffs zu liefern und alle Kosten und Risiken bis zur Ankunft der Waren am Bestimmungshafen zu tragen. Der Verkäufer muss die Kosten für den Transport der Waren zum Bestimmungshafen sowie für die Entladung und Zollabfertigung tragen.

Sobald die Waren am Bestimmungshafen entladen sind, gehen alle Kosten und Risiken auf den Käufer über. Der Käufer übernimmt die Verantwortung für den weiteren Transport, die Einfuhrzollabfertigung und alle damit verbundenen Kosten und Risiken ab dem Zeitpunkt der Entladung.

Die DES-Klausel eignet sich insbesondere für den Seetransport, wenn der Verkäufer die volle Kontrolle über den Transport bis zur Ankunft der Waren am Bestimmungshafen behalten möchte. Es ist wichtig, klare Vereinbarungen über die genauen Zuständigkeiten und Kosten zu treffen, um mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Diesen Artikel zitieren

„Delivered ex Ship“. Wirtschaftslexikon.de, 08.06.2023. https://wirtschaftslexikon.de/delivered-ex-ship/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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