Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

EXW

8. Juni 20232 Minuten Lesezeit0 KommentareE

EXW steht für „Ex Works“ und ist eine Handelsklausel, die in den Incoterms (International Commercial Terms) definiert ist. Diese Klausel wird im internationalen Handel verwendet, um die Verantwortlichkeiten und Kosten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu regeln.

Bei der EXW-Klausel trägt der Käufer die größte Verantwortung und übernimmt die Kosten und Risiken für den Transport der Waren ab Werk oder ab dem vereinbarten Abholort des Verkäufers. Der Verkäufer hat die Pflicht, die Waren zur Verfügung zu stellen und dem Käufer beim Exportprozess behilflich zu sein.

Unter der EXW-Klausel sind die Verpflichtungen des Verkäufers begrenzt. Der Verkäufer muss die Waren bereitstellen und sie dem Käufer an einem bestimmten Ort zur Abholung zur Verfügung stellen. Der Käufer ist dann für den Transport der Waren zum Bestimmungsort, die Ausfuhrzollabfertigung, den Versicherungsschutz und alle damit verbundenen Kosten und Risiken verantwortlich.

Im Rahmen der EXW-Klausel trägt der Käufer die volle Kontrolle und Verantwortung über den Transport und die damit verbundenen Kosten. Es ist wichtig, dass der Käufer über ausreichende Kenntnisse und Ressourcen im internationalen Handel und in der Logistik verfügt, um die erforderlichen Schritte für den Transport und die Zollabfertigung durchzuführen.

Die EXW-Klausel ist besonders geeignet, wenn der Käufer über ein eigenes Transportnetzwerk verfügt oder wenn die Waren am Standort des Verkäufers abgeholt werden können. Es ist jedoch wichtig, klare Vereinbarungen zu treffen, um mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten hinsichtlich der Zuständigkeiten und Kosten zu vermeiden.

Diesen Artikel zitieren

„EXW“. Wirtschaftslexikon.de, 08.06.2023. https://wirtschaftslexikon.de/exw-2/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Abänderungsklage
Eyecatcher Ein Eyecatcher ist ein besonders auffälliges Gestaltungselement, das die Aufmerksamkeit eines Betrachters gezielt auf sich ziehen... Einkaufsbedarfe ermitteln: Interne und externe Anforderungen verstehen Einkaufsbedarfe beschreiben, welche Waren und Dienstleistungen ein Unternehmen benötigt, in welcher Menge, zu welchem Zeitpunkt und... Entstehungsrechnung – Definition und Berechnung des BIP Die Entstehungsrechnung ist eine Methode der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zur Ermittlung des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Sie untersucht, in...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragDelivered ex Ship
Nächster Beitrag →Abänderungsklage

Neueste Beiträge

  • Geschäftsgrundriss
  • Eyecatcher
  • Visual Merchandising
  • Händlerpromotion
  • Warenträger
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen