Jedermann-Paragraph
Jedermann-Paragraph Der Jedermann-Paragraph bezeichnet umgangssprachlich § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) in Deutschland. Dieser Paragraph erlaubt es grundsätzlich jedem Bürger, eine Person vorläufig festzunehmen, wenn diese auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und… Jedermann-Paragraph