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Zins

Zins

Der Zins ist der Preis für eine zeitweilige Überlassung von Kapital oder Geld.

Abhängig unter welchem Aspekt man den Zins betrachtet kann man verschiedene Zins-Begriffe formulieren.

Bezüglich der Fristigkeit spricht man von kurzfristigem oder langfristigem Zins.

Bezüglich der Anlageart kann man Zins für Tagesgelder, Wochengelder, Monatsgelder, Geldzins, Ultimogelder, Kreditzins unterscheiden.

Für Wechselkredit, Diskont Wertpapierzins, Kapitalzins, Darlehenszins, Sparzins. Zinsen für Festgelder, Hypothekenzins.

Als rechnerische Bezugsgröße Nominalzins bezogen auf den Nennwert, Jahreszins, Effektivzins bei einer nominellen Verzinsung bezogen auf den Kurswert, Rendite, Spareckzins als institutioneller Bezug, Bankzins mit Sollzins und Habenszins.

Diskontsatz der Zentralbank als Marktbezug, Geldmarktzins, Marktzins, Kapitalmarktzins, ausländischer Zins, inländischer Zins, volkswirtschaftlicher Zins Rechenzweck als interner Zins bei einer Investitionsrechnung. Der Verzugszins bei einem Zahlungsverzug.

Reaklwirtschaftlicher Zins mit dem Zins als gütemäßige Ergiebikeit einer investiven Verwendung von Kapital im zins-theoretischen Bezug, dem natürlichen Zins als Liquiditätsprämie etc.

Dabei ist der Mietzins kein Zins, sondern vielmehr ein Preis für die Nutzungsüberlassung von Wohnraum.

Zusatznutzen

Zusatznutzen

Der Zusatznutzen beschreibt die Erschaffung eines Kundennutzen, um Wettbewerbsvorteile, auf Englisch „unique selling proposition“ zu erzielen. Es handelt sich hierbei um eine Hauptaufgabe des Marketings.

Im Marketing erfolgt aus klassischer Sicht ein Nutzenschema nach der Nürnberger Schule, (Nutzen­theorie Wilhelm Vershofens) bei der man von einer hierarchischen Struktur von unterschiedlichen Nutzenarten ausgeht die den Nutzen eines Produktes für den Kunden ergeben.

So werden psychologischer Zusatznutzen und der stofflich-technische Grundnutzen unterschieden.

Die subjektiv empfundene Qualität des Wirtschaftsgutes wird unterschieden in Grund- und Zusatznutzenbestandteile.

Durch den Grundnutzen werden die Kundenbedürfnisse abgedeckt welche sich auf die funktionalen, physischen Eigenschaften des Produktes richten. Der Grundnutzen ermöglicht eine objektive Nachprüfbarkeit eines Produktes bezüglich funktioneller, wirtschaftlicher und technisch-stofflicher Gebrauchseigenschaften.

Für den Zusatznutzen unterscheidet man den Erbauungsnutzen aus einer persönlichen Sphäre sowie den Geltungsnutzen aus der Sozialsphäre.

Unterschiedliche Zusatznutzen

Ästhetische Produkteigenschaften, Ansprüche an das Design werden durch den Erbauungsnutzen abgedeckt. Der Geltungsnutzen deckt Kundenbedürfnisse an das Produkt bezüglich sozialer Eigenschaften wie Prestige ab.

Der Zusatznutzen eines Produktes kann durch sein mit emotionaler Werbung erschaffenes Image, sein Design etc. geschaffen werden der geistig-seelische Bedürfnisse, die Motivation befriedigt.

Man unterscheidet den persönlich bedingten Individualnutzen durch Besitzerstolz, Leistungsstolz, Befriedigung ästhetischer Bedürfnisse usw. sowie den sozialen Geltungsnutzen mit Zuneigung von oder zu anderen, Prestige, soziale Einflüsse und Zugehörigkeit.

Der Erbauungsnutzen kann unterteilt werden in Schaffensfreude durch die Leistung sowie Zuversicht aus der Wertung durch Harmonie, Ästhetik sowie Ordnung durch Ethik.

Der Nutzenbegriff wird in der Konsumentenforschung und auch bei der Produkinnovation innerhalb der Produktpolitik Anwendung.

Mit dem Zusatznutzen beschreibt man den Nutzen einer Bankleistung für den Bankkunden welcher über den Grundnutzen hinaus geht, also über die eigentliche Funktionalität der Finanzdienstleistung in Form von Zusatznutzen wie einem hohen Prestigewert.

Der Zusatznutzen wird vom nicht zusätzlich zum Grundnutzen angeboten, er liegt stattdessen in den zentralen Produktanforderungen des Verbrauchers auf Konsumgüter, Dienstleistungen etc. im Zusatznutzenbereich.

Beispiele hierfür sind Schmuck, Kleidung, Einrichtungsgegenstände, Einrichtungsgegenstände, Konzertbesuchen etc.

Bei einer ausgereiften Produkttechnik kann der Zusatznutzen die einzige Möglichkeit sein ein Produkt zu profilieren gegenüber Konkurrenzprodukten. So spielt der Zusatznutzen innerhalb der Imagepolitik eine große Rolle.

Zeichnung

Zeichnung

Im Handelsrecht beschreibt eine Zeichnung von Organvertretern einer Gesellschaft das Zeichnen ohne Zusatz von Vorständen oder Geschäftsführern nach §§ 79 AktG, 35 III GmbHG.

Prokura bedeutet, dass die Zeichnung eine Prokuristen erfolgt durch seine Namensunterschrift und einen Zusatz der die Stellung als Prokurist beschreibt. wie beispielsweise ppa. nach § HGB. Auch ohne den Zusatz ppa. erhält die Unterschrift des Prokuristen ihre rechtliche Gültigkeit.

In Form einer Handelsvollmacht kann der Handlungsbevollmächtigte durch einen Zusatz wie „per“ oder „in Vollmacht“ nach § 57 HGB das Verhältnis seiner Vollmacht ausdrücken.

Bei einer offenen Handelsgesellschaft wird von den vertretungsberechtigten Gesellschaftern mit ihrem Namen und einem Hinweis auf die Firma (durch Firmenstempel) oder die Firma unterschrieben. Bei einer in Abwicklung befindlichen Gesellschaft wird mit von den Abwicklern mit der Abwicklungsfirma und dem Zusatz „in Liqidation“ i.L. und ihrem Namen nach §§ 153, 148 III HGB unterschrieben.

Zedent

Zedent

Unter Zedent versteht man denjenigen, der im Rahmen einer Zession eine Forderung bzw. ein Recht abtritt.

So ist der Zedent im Kreditgeschäft der Kreditnehmer/Altgläubiger welcher eine Forderung als Kreditsicherheit an den Kreditgeber den Neugläubiger abtritt.

Im Versicherungswesen versteht man unter Zedent den Rückversicherer oder Erstversicherer, der Anteile der von ihm rückversicherten Risiken bzw. versicherten Risiken gegen eine Prämie an einen Rückversicherer abtritt bzw. zediert.

Zinsen

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Zinsen

Im Bankwesen unterscheidet man Aktiv- bzw. Sollzinsen die die Bank vom Kunden erhält und Passiv- bzw. Habenzinsen, welche die Bank für die Einlagen an die Kunden zahlt. Die Höhe der Zinsen wird vertraglich vereinbart. Abhängig von der Fristigkeit der Einlagen und der Marktlage können diese schwanken.

In der Volkswirtschaftslehre versteht man unter Zinsen den Preis für die Überlassung von Geld bzw. Kapital, so werden auch Pacht und Mieten mitunter als Zinsen bezeichnet.

Das bürgerliche Recht und Handelsrecht unterschieden gesetzliche und vertraglich vereinbarte Zinsen. Im Recht unterscheidet man nach vertraglich vereinbarten und gesetzlichen Zinsen §§ 246, 247 BGB. Ohne eine Vereinbarung sind Verzugszinsen und Prozesszinsen zu zahlen. Auch können Kaufleute untereinander Forderungen bei beidseitigen Handelsgeschäften ab dem Tage der Fälligkeit Zinsen einfordern nach § 353 HGB.

Im Steuerrecht werden in der Abgabenordnung Festsetzungen der Gewerbe-, Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- sowie Vermögensteuer zu einer Steuernachforderung bzw. Steuererstattung nach § 233 AO verzinst. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach dem Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuer entstanden ist. In der Einkommensteuer fallen vereinnahmte Zinsen in die Einkunftsart Einkünfte aus Kaptialvermögen, sofern sie keine Betriebseinnahmen sind. Bei der Gewerbesteuer werden seit  dem Erhebungszeitraum von 2008 Zinsen als Finanzierungsentgelt unabhängig von ihrer Laufzeit der gewerbeertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage, dem Gewerbeertrag, hinzugerechnet. Dabei beläuft sich der Hinzurechnungsbetrag auf 25 %, hier wird ein Freibetrag von 100.000 Euro über alle Finanzierungsentgelte als Freibetrag eingeräumt.

In der Finanzbuchhaltung sind Zinsen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). So gibt es Etragszinsen nach § 275 II Nr. 9-11, III Nr. 8-10 HGB,  Aufwandzisnen und zinsähnliche Anwendungen nach § 275 II Nr. 13, III Nr. 12 HGB, Skonti sind keine Etrags- oder Auftwandszinsen, sie sind Erlösschmälerungen bzw. Anschaffungspreisminderungen, Fremdkaptialzinsen werden in der Regel nicht als Anschaffungskosten oder Herstellungskosten nach § 255 III HGB betrachtet, nur bei Neuanlagen mit einer längeren Bauzeit und entsprechenden Vorauszahlungen.

In der Kostenrechnung bezeichnet man mit dem Begriff Zinsen das Entgelt für die Inanspruchnahme des Produktionsfaktors Kapital als Finanzmittel. In der Vollkostenrechnung ist der Ansatz von kalkulatorischen Zinsen für das gesamte im Betrieb eingesetzte Kapital anstelle tatsächlich gezahlter Zinsen. Der Zinssatz richtet sich nach den Kosten einer langfristigen Fremdfinanzierung. Die Wertorientierung des Unternehmens (Shareholder Value) leitet sich innerhalb des CAPM Captital Asset Pricing Model aus der Zinshöhe ab. Variable Gemeinkosten sind entscheidungsorientiere Zinsen die die weitere Finanzierungskosten nach sich ziehen.

Die Höhe des Zinssatzes richtet sich durch Angebot und Nachfrage nach marktmäßigen Gesetzen und der Länge der Leihfrist. So gibt es verschiedene Zinssätze auf dem Kapital- und Geldmarkt. Geldpolitische Maßnahmen können die Höhe des Zinssaztes beeinflussen, ebenso können Zinsgrenzen vorgeschrieben werden.

 

Zerobonds

Zerobonds

Zerobonds beschreibt Nullkuponanleihen, also Anleihen ohne eine laufende Verzisung. Man spricht auch von Null-Zins-Anleihen.

Die Rendite von Zerobonds ergibt sich aus der Differenz zwischen dem abgezinsten Ausgabepreis und der zu pari erfolgen Rückzahlung.

Die Vorteile für den Anleger von Zerobonds sind, dass:

Es einen Steuerstundungseffekt gibt, weil die Zinserträge am Ende der Laufzeit erst komplett ausgezahlt werden und dann versteuert werden müssen.

Außerdem gibt es einen Zinseszinseffekt, da die Zinsen zwischen dem Zeitpunkt des Erwerbs und der Rückzahlung zu einem festen Zinssatz verzinslich angesammelt werden.

Man kann auch von einer Nullkupon-Anleihe sprechen.