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Zölle

11. Februar 20201 Minute Lesezeit0 KommentareZ

Zölle beschreiben Abgaben welche von Staaten oder Staatengemeinschaften erhoben werden auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr bei Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr. In Deutschland gibt es rechtlich gesehen nach § 3 AO nur Einfuhrzölle die wie Steuern betrachtet und behandelt werden. Man erhebt die Zölle, um Einnahmen zu erhalten und auch die Wirtschaft in Form von Schutzzöllen zu schützen. In der EG werden keinen Binnen-Zölle erhoben.

Bei Einfuhr von Agrarprodukten aus anderen EG-Staaten werden jedoch Ausgleichsabschöpfungen erhoben. Das Zollgebiet sieht die Grenzen für das deutsche Hoheitsgebiet nach den Grenzen von 1937 vor, ohne Zollfreigebiete wie deutsche Schiffe oder die Insel Helgoland.

Durch einen Zolltarif legt man für Waren fest wie hoch der Zollsatz im Bezug zum Zollwert ist. Der Zollwert wird vorgegeben durch die EG-Verordnung über den Zollwert kurz ZWVO. Man betrachtet Zölle bilanziell als Teil der Anschaffungskosten. Anfallende Zölle auf aktivierungspflichtiges Vorratsvermögen gehört nicht zu den Herstellungskosten und wird als bilanzieller Sonderposten geführ entsprechend den Abgrenzungsposten nach §§ 250 Abs. 1 HGB, 5 Abs. 5 EStG.

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