Freistellungsauftrag

Freistellungsauftrag und der richtige Betrag

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Fonds unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Damit nicht jede Rendite sofort versteuert wird, gibt es den sogenannten Freistellungsauftrag. Doch welcher Betrag ist sinnvoll, wie hoch ist der Freibetrag und worauf sollte man achten?

Was ist ein Freistellungsauftrag

Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an Banken oder Broker, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu stellen. Innerhalb dieses Rahmens wird keine Abgeltungsteuer, kein Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer einbehalten.

Ohne Freistellungsauftrag behält das Kreditinstitut automatisch Steuern ein – selbst dann, wenn man eigentlich unter dem Freibetrag liegt.

Höhe des Sparer-Pauschbetrags

Der maximale steuerfreie Betrag ist gesetzlich festgelegt und gilt pro Kalenderjahr.

Personenkreis Maximaler Freibetrag pro Jahr
Alleinstehende 1.000 Euro
Ehepaare / eingetragene Lebenspartner 2.000 Euro

Der Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen, nicht pro Konto oder Bank.

Wie hoch sollte der Freistellungsauftrag sein

Der optimale Betrag hängt davon ab, wie hoch die jährlichen Kapitalerträge ausfallen. Wer nur geringe Zinsen oder Dividenden erhält, sollte den Freistellungsauftrag exakt anpassen. Bei mehreren Banken kann der Betrag aufgeteilt werden.

Beispiele zur Orientierung:

Jährliche Kapitalerträge Empfohlener Freistellungsauftrag
150 Euro Zinsen 150 Euro
600 Euro Dividenden 600 Euro
900 Euro gemischte Erträge 900 Euro
Über 1.000 Euro 1.000 Euro (Maximum)

Alles, was über dem Freibetrag liegt, wird automatisch versteuert.

Aufteilung bei mehreren Banken

Viele Sparer haben Konten, Depots oder Tagesgeld bei verschiedenen Instituten. Der Freibetrag darf dabei frei verteilt werden, darf insgesamt aber nicht überschritten werden.

Beispielhafte Aufteilung:

Bank / Broker Freistellungsauftrag
Hausbank 400 Euro
Online-Broker 400 Euro
Tagesgeldkonto 200 Euro
Summe 1.000 Euro

Eine Überschreitung kann später zu Nachfragen des Finanzamts führen.

Änderung und Gültigkeit

Ein Freistellungsauftrag kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Er gilt immer nur für das jeweilige Kalenderjahr und muss bei Bedarf neu erteilt oder angepasst werden.

Wichtig zu wissen:

  • Rückwirkend für vergangene Jahre ist keine Änderung möglich

  • Zu viel gezahlte Steuer kann über die Steuererklärung zurückgeholt werden

  • Banken melden die freigestellten Beträge automatisch an das Finanzamt

Was passiert ohne Freistellungsauftrag

Ohne Freistellungsauftrag werden 25 % Abgeltungsteuer plus Zuschläge direkt einbehalten. Das Geld ist nicht verloren, muss aber über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückgefordert werden.

Typische Fehler vermeiden

Viele Anleger verschenken Geld durch kleine Nachlässigkeiten:

  • Freibetrag gar nicht nutzen

  • Zu niedriger Freistellungsauftrag

  • Vergessen, den Auftrag bei neuen Konten einzurichten

  • Gesamtbetrag über mehrere Banken falsch verteilt

Ein kurzer jährlicher Check spart oft mehrere hundert Euro Steuern.

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