Haustürgeschäft
Ein Haustürgeschäft beschreibt das Andienen von Finanzdienstleistungen durch Vorsprechen an an Private an deren Privatwohnung. Meist auch ohne besondere Voranmeldung.
Von Seiten des Gesetzgebers wurden gesetzliche Vorkehrungen bezüglich des Widderrufrechts des Geschäftsabschlusses getroffen, da es leicht zu einer Übervorteilung oder gar Betrug bei den häufig wenig sachkundingen Angesprochenen kommen kann.
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