Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Indossament

3. September 20202 Minuten Lesezeit0 KommentareI

Ein Indossament ist ein auf der Rückseite eines Orderpapiers angebrachte, vom Aussteller zugelassene Erklärung mit der der Inhaber (Indossant) das Eigentum an und die Rechte aus dem Papier auf ihm in dem Indossament genannten (Indossatar) überträgt.

Bei Wechseln ist der Remittent der an den bzw. an dessen Order ein zu Wechsel zu zahlen ist, kann den Wechsel durch Indossament auf andere übertragen. Im Regelfall wird das Indossament auf der Rückseite des Wechsels gesetzt und vom Übertragenden, den man Indossant nennt, unterschrieben.

Man spricht von einem Vollindossament wenn der neue Wechselberechtigte, der Indossatar, im Indossament explizit genannt wird. Wird hingegen der Indossatar nicht genannt und nur die Unterschrift des Übertragenden, des Indossanten, auf die Rückseite des Wechsels gesetzt so spricht man von einem Blankoindossament.

Dabei erfüllt ein Indossament 3 Funktionen. 1 die Transportfunktion zum Übertragen der Rechte auf den Indossar beim Vollindossament bzw. auf den Inhaber beim Blankoindossament, 2. die Garantiefunktion dabei haftet ein Indossant für die Annahme der Zahlung des Wechsels, diese kann jedoch durch eine Angstindossament ausgeschlossen werden und 3. als Legimitationsfunktion mit einer ununterbrochenen Reihe von Indossamenten weist derjenige der den Wechsel in Händen hat nach, dass er der rechtmäßige Inhaber ist.

Indossamente kommen auch bei Konnossementen vor aber ohne die weit reichende Garantiefunktion wie bei Wechseln. Sonderformen der Indossamente sind neben dem Angstindossament das Rektaindossament und das Vollmachtindossament (Inkassoindossament).

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Know-your-Customer-Prinzip (KYC)
Issues – Bedeutung, Arten und Beispiele Issues – Bedeutung, Arten und Beispiele Der Begriff Issues stammt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt... Indirekte Führung Indirekte Führung: Mitarbeiter erfolgreich leiten ohne ständige Anweisungen Was bedeutet indirekte Führung? Indirekte Führung beschreibt eine... Idempotent Idempotent – Warum dieser Begriff in der IT so wichtig ist Wer sich mit Programmierung, Datenbanken...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragOPEC
Nächster Beitrag →Know-your-Customer-Prinzip (KYC)

Neueste Beiträge

  • GPT: Bedeutung, Funktionsweise und verwandte Begriffe einfach erklärt
  • Zukunftsfähigkeit
  • KI-Slop
  • Unfertige und fertige Erzeugnisse in der Rechnungslegung
  • Durchsetzungskraft wird oft mit Dominanz verwechselt
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen