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Kurszusätze

20. Oktober 20192 Minuten Lesezeit0 KommentareK

Mit Kurszusätzen beschreibt man Zusätze zu Börsenkursen welche das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bei der Bildung des Kurses genauer erläutern. Auf diese Weise kann man Rückschlüsse auf die Kursentwicklung ziehen.

So steht B für Brief, es wurden zu dem aufgeführten Kurs Papiere angeboten, es lag jedoch keine Nachfrage zu dem Kurs vor, man nutzt anstelle des B auch ein P für Papier.

G steht für Geld, es lagen Kauffwünsche zu dem aufgeführtem Kurs vor, aber es war kein Angebot zu dem Kurs vorhanden

– steht für keine Geschäftsvorfälle, das Papier wurde weder angeboten noch nachgefragt.

– B steht für einen gestrichenen Brief, der Kurs konnte nicht festgestellt werden, da nur Angebote ohne Kurslimit vorlagen.

– G für gestrichen Geld steht dafür, dass der Kurs nicht festgestellt werden konnte, da nur Nachfragen ohne Kurslimit vorlagen.

Mit Bez., Bz. oder b bezeichnet man bezahlt, also alle zu diesem Kurs vorliegenden Aufträge wurden auch ausgeführt.

Bz. u. B. oder auch bB. steht für bezahlt und Brief, ein Teil der Aufträge wurde ausgegeführt, aber es verbleibt an Angebotsüberschuß

BZ. u.G. oder bG steht für bezahlt und Geld, es wurde ein Teil der Aufträge ausgeführt, aber es verlieb ein Nachfrageangebot

T steht für Taxe oder TAxkurs also wurde der Kurs nur durch Schätzung festgesetzt, da keine Geschäftsvorfälle zugrunde gelegt werden konnten.

X, rep. oder r steht für repartierter Kurs, man hat den Kurs als angemessen von der Börsenaufsicht festgesetzt, also vom Börsenvorstand wurde Angebot und Nachfrage zugeteilt (repartiert)

rbG für reapartiert bezahlt Geld, also ein repartierter Kurs bei dem die Nachfrage überwog

rbB für reapartiert bezahlt Brief, also ein repartierter Kurs bei dem das Angebot überwog

exD für ex Dividende, der Kurszusatz am Tage des Dividendenabschlages, also die Aktie wird in Zukunft ohne Dividendenanspruch für das abgelaufene Jahr gehandelt.

exB oder exBR für ex Bezugsrecht, also von diesem Tag an werden die Aktien mit Bezugsrechtabschlag gehandelt.

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