Versicherung neu gegen alt – was der Begriff bedeutet und wann er wichtig wird
Der Ausdruck „neu gegen alt“ spielt in der Versicherungswelt eine zentrale Rolle, vor allem bei Sachversicherungen wie Hausrat-, Gebäude- oder Kaskoversicherung. Er beschreibt, wie der Schaden ersetzt wird – also ob die Versicherung den Neuwert oder nur den Zeitwert eines beschädigten oder zerstörten Gegenstands erstattet.
Grundprinzip der Regelung „neu gegen alt“
Bei der Erstattung „neu gegen alt“ ersetzt die Versicherung den beschädigten oder verlorenen Gegenstand zum Neuwert – das heißt, sie bezahlt den Betrag, der aktuell erforderlich wäre, um denselben oder einen gleichwertigen Gegenstand neu zu kaufen.
Allerdings kann die Versicherung einen Abzug „neu für alt“ vornehmen, wenn der Versicherte durch den Ersatz einen Vorteil erhält. Dieser Abzug soll verhindern, dass jemand nach einem Schaden besser dasteht als vorher.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Neuwert | Wiederbeschaffungskosten eines neuen, gleichwertigen Gegenstands |
| Zeitwert | Neuwert minus Wertminderung durch Alter, Abnutzung oder technische Veralterung |
| Abzug neu für alt | Kürzung der Entschädigung, wenn der neue Gegenstand eine längere Lebensdauer hat als der alte |
Beispiel zur Verdeutlichung
Angenommen, ein zehn Jahre alter Heizkessel geht durch einen Brand kaputt.
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Der Neupreis eines vergleichbaren Modells beträgt 6.000 €.
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Der alte Kessel hatte noch eine Restlebensdauer von 5 Jahren bei einer Gesamtnutzungsdauer von 15 Jahren.
Die Versicherung könnte nun ein Drittel des Werts (also 2.000 €) als „Abzug neu für alt“ ansetzen.
→ Der Versicherte erhält 4.000 € ersetzt.
So wird der Zeitwertverlust berücksichtigt, und gleichzeitig wird verhindert, dass der neue Kessel einen unverdienten Vorteil darstellt.
In welchen Versicherungen „neu gegen alt“ relevant ist
| Versicherung | Erstattungsart | Hinweis |
|---|---|---|
| Hausratversicherung | Meist Neuwert | Abzug erfolgt selten, da die Versicherung üblicherweise den Wiederbeschaffungswert zahlt |
| Wohngebäudeversicherung | Neuwert mit möglichem Abzug | Bei alten Dächern, Heizungen oder Fenstern kann „neu für alt“ angewendet werden |
| Kfz-Kaskoversicherung | Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert | Bei Totalschäden meist Zeitwert, außer bei Neuwagen innerhalb der ersten Monate |
| Haftpflichtversicherung | Zeitwert | Der Schädiger muss den Zustand vor dem Schaden wiederherstellen – also keinen neuen Gegenstand bezahlen |
Wann der Abzug „neu für alt“ entfällt
Ein Abzug darf nicht willkürlich erfolgen. In der Regel entfällt er, wenn:
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der Versicherungsnehmer keinen echten Vorteil durch die Neuanschaffung hat (z. B. Austausch eines gebrauchten, aber funktionstüchtigen Gegenstands gegen ein gleichwertiges Ersatzmodell),
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die Wiederherstellung zwingend erforderlich ist, um den alten Zustand wiederherzustellen,
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oder die Versicherungsbedingungen ausdrücklich den Neuwert als Leistungsgrundlage festlegen (z. B. in vielen Hausratpolicen).
Fazit
Die Regel „neu gegen alt“ sorgt für Fairness im Schadensfall. Sie stellt sicher, dass Versicherte den Wert ersetzt bekommen, den sie tatsächlich verloren haben – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dennoch lohnt es sich, die genauen Vertragsbedingungen zu kennen, da Abzüge „neu für alt“ je nach Versicherung und Schadenart sehr unterschiedlich ausfallen können.