Werkvertrag
Der Werkvertrag beschreibt einen gegenseitigen Vertrag mit dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines versprochenen Werkes und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichten nach § 631 BGB.
Ratgeber
Der Werkvertrag beschreibt einen gegenseitigen Vertrag mit dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines versprochenen Werkes und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichten nach § 631 BGB.
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