Der Werkvertrag beschreibt einen gegenseitigen Vertrag mit dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines versprochenen Werkes und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichten nach § 631 BGB.
Werkvertrag
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„Werkvertrag“. Wirtschaftslexikon.de, 23.04.2019. https://wirtschaftslexikon.de/werkvertrag/
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