Der Werkvertrag beschreibt einen gegenseitigen Vertrag mit dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines versprochenen Werkes und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichten nach § 631 BGB.
Dranbleiben
Weitere hilfreiche Einstiege
Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftlichkeit: Definition, Berechnung und Beispiele einfach erklärt Die Wirtschaftlichkeit beschreibt das Verhältnis zwischen dem erzielten Ergebnis...
Wertschöpfung
Wertschöpfung: Definition, Berechnung und Bedeutung einfach erklärt Die Wertschöpfung beschreibt, welcher zusätzliche wirtschaftliche Wert innerhalb eines...
Wirtschaftsobjekte – einfach erklärt
Wirtschaftsobjekte sind alle materiellen und immateriellen Güter, über die Wirtschaftssubjekte verfügen oder wirtschaftliche Entscheidungen treffen können....
0 Kommentare
Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.