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Unternehmensverfassung

26. September 20191 Minute Lesezeit0 KommentareU

Die Unternehmensverfassung oder Unternehmensordnung steht für die Gesamtheit von rechtlich verbindlichen sowie freiwilligen Regelungen wie Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc. Man definiert Rechten und Pflichten analog zu modernen Staatsverfassungen. Die Unternehmensverfassung ist abhängig von der Rechtsform des Unternehmens.

Gerade für Aktiengesellschaften gibt es in Deutschland umfangreiche gesetzliche Regelungen. Man achtet auf Gruppen wie Arbeitnehmer, Gläubiger, Eigentümer etc. Laut Aktiengesetz ist beispielsweise eine Gewaltenteilung vorgesehen in Legislative (Hauptversammlung) Judikative (Aufsichtsrat) und Exekutive (Vorstand).

Auf Unternehmens ebene gibt es in größeren Aktiengesellschaften auch eine Mitbestimmung. Man achtet auf die Interessen der Stakeholder und nicht auf die alleinigen der Kapitaleigner mit dem Stakeholder-Ansatz anstelle des Shareholder-Ansatzes/Shareholder-Value. Gesetzliche Normen liegen vor im GG, im Betriebsverfassungsgesetz und Mitbestimmungsgestz. Vertragliche Vereinbarungen kommen zum Zuge durch Betriebsvereinbarungen, Gesellschaftsverträge, Tarifverträge usw.

 

Diesen Artikel zitieren

„Unternehmensverfassung“. Wirtschaftslexikon.de, 26.09.2019. https://wirtschaftslexikon.de/unternehmensverfassung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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