Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Kaufvertrag

3. November 20192 Minuten Lesezeit0 KommentareK

Ein Kaufvertrag beschreibt eine vertragsbasierte Form des Güterumsatzes. Dabei wird durch den Verkäufer dem Käufer eine Rechtsinhaberschaft an einer Sache eingeräumt oder an einem Recht. Der Käufer schuldet dem Verkäufer im Gegenzug den Kaufpreis.

Es handelt sich um einen gegenseitigen Vertrag, bei dem der Käufer zur Zahlung des Kaufpreise verpflichtet ist (andernfalls Tausch), der Verkäufer muss im Gegenzug die Sache übereignen (Forderungskauf).

Der Kaufgegenstand kann konkret als Stückauf oder für die Gattung als Gattungskauf erfolgen. In der Regel ist der Kaufvertrag formfrei, kann aber auch öffentlich bekundet werden wie bei einem Grundstückskauf nach § 311B I BGB. Der Verkäufer ist verpflichtet das Eigentum an den Käufer zu übertragen inklusive möglichen Zubehör nach § 311c BGB. Die Übergabe der Sache muss frei von Rechten Dritter sein. Der Verkäufer eines Grundstücks muss auch nicht bestehende, aber im Grundbuch eingetragene Rechte auf seine Kosten löschen lassen.

Auch hat der Verkäufer die gesetzliche Pflicht zur Nacherfüllung bei Sach- und Rechtsmängeln. Es gibt Sonderregelungen für Verbrauchsgüterkauf, den Verkauf mit Eigentumsvorbehalt und Abzahlungsgüterkauf. Die Kosten bei der Übergabe des Verkauf eines Rechtes, die Kosten der Begründung und Übertragung gegen zu Lasten des Verkäufers. Die Kosten für die Abnahme und Versendung trägt der Käufer. Bei einem Verkauf von Grundstücken trägt der Käufer die Kosten für Beurkundung und Eintragung im Grundbuch nach § 448 BGB.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Entscheidungsbaum
KI-Slop KI-Slop: Wenn künstliche Intelligenz Masse statt Mehrwert produziert Das größte Problem von KI-generierten Inhalten ist nicht,... Kapitalmarkt Kapitalmarkt – Definition, Aufgaben, Teilnehmer und Beispiele Der Kapitalmarkt ist ein wichtiger Teil des Finanzmarktes. Auf... Käufer Käufer – Definition, Arten und Kaufverhalten Was ist ein Käufer? Ein Käufer ist eine natürliche oder...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragDevisen
Nächster Beitrag →Entscheidungsbaum

Neueste Beiträge

  • GPT: Bedeutung, Funktionsweise und verwandte Begriffe einfach erklärt
  • Zukunftsfähigkeit
  • KI-Slop
  • Unfertige und fertige Erzeugnisse in der Rechnungslegung
  • Durchsetzungskraft wird oft mit Dominanz verwechselt
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen