VZvon sirtir12. März 2018VZ Die Abkürzung VZ steht als Abkürzung im Steuerrecht für Veranlagungszeitraum oder auch für Vorauszahlung. Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechenDeine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertName * E-Mail-Adresse * Website Kommentar *