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Handelsabschlag

31. März 20181 Minute Lesezeit0 KommentareH

Der Handelsabschlag gibt an wie viel Prozent die Handelsspanne, also die Differenz zwischen Verkaufspreis und Bezugspreis, vom Verkaufspreis ausmacht.

So hat man beispielsweise einen Bezugspreis von 100 Euro und einen Verkaufspreis von 150 Euro, dann beträgt der Handelsabschlag die Handelsspanne dividiert durch den Verkaufspreis.

Also (150 – 100) / 150 = 33 %.

Man bei einem bekannten Verkaufspreis und unter der Kenntnis des Handelsabschlags den Bezugspreis bzw. Einstandspreis errechnen. Man kann so die Preisobergrenze ermitteln.

Der Handelsabschlag ist ein Begriff der Handelskalkulation.

Die Handelsspanne enthält den Gewinn und die Handlungskosten, man kann sie als Betriebsspanne für eine Abrechnungsperiode als Differenz zwischen den Verkaufserlösen und der Summe der Einstandspreise für die Waren errechnen. Ausgedrückt in Prozent zur Summe der Verkaufserlöse ergibt sich so der Kalkulationsfaktor der für die Ermittlung der Preisobergrenzen nötig ist.

Das Gegenteil ist der Handelsaufschlag.

Diesen Artikel zitieren

„Handelsabschlag“. Wirtschaftslexikon.de, 31.03.2018. https://wirtschaftslexikon.de/handelsabschlag/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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