Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Abandon

29. März 201829.03.20181 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareA

Mit Abandon beschreibt man die Abgabe eines Rechtes an einer Sache. Dabei wird man von Verpflichtungen, wie einer Zahlung, entbunden.

So kann man sich der Versicherer bei einer Transportversicherung durch die Zahlung einer Versicherungssumme von weiteren Verpflichtungen wie zum Beispiel Bergungskosten entbinden.

Bei einer Seeversicherung kann der Versicherungsnehmer das Recht zum Abandonnieren nutzen. Dabei gilt bei der Verschollenheit eines Schiffes durch Seeraub, Verfügungen von hoher Hand, dass die Rechte auf den versicherten Gegenstand auf den Versicherer übergehen, sofern dieser nicht ablehnt, wird dem Versicherten die Versicherungssumme ausgezahlt.

Diesen Artikel zitieren

„Abandon“. Wirtschaftslexikon.de, 29.03.2018. https://wirtschaftslexikon.de/abandon/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Daemon
Awareness-Regeln: Grenzen respektieren und aufeinander achten Awareness-Regeln helfen dabei, respektvoll miteinander umzugehen, Grenzverletzungen vorzubeugen und Betroffene zu unterstützen. Sie begegnen uns beispielsweise... Anhang im Jahresabschluss: Bedeutung, Inhalt und Pflichtangaben Der Anhang ergänzt und erläutert die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens. Er erklärt... Was ist ein Altersvorsorgedepot? Das Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Innerhalb eines dafür vorgesehenen Vertrags wird...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragAnticipatory Credit
Nächster Beitrag →Daemon

Neueste Beiträge

  • Finanzierung: Definition, Arten und Beispiele
  • Refinanzierung: Bedeutung, Formen und Beispiele
  • Gustatorisch: Bedeutung und gustatorisches Lernen im Marketing
  • Awareness-Regeln: Grenzen respektieren und aufeinander achten
  • Bruttoinlandsprodukt: Definition, Berechnung und Aussagekraft des BIP
  1. sirtir zu Merkantilismus11. Oktober 2026

    Hallo ElkeF, der wichtigste Unterschied liegt darin, wie stark der Staat in die Wirtschaft eingreift. Beim Merkantilismus (vor allem im…

  2. ElkeF zu Merkantilismus11. Oktober 2026

    Was ist der Unterschied von Merkantilismus und Freier Marktwirtschaft?

  3. alexanders zu Semantik und Syntax28. September 2026

    hallo

  4. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  5. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen