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Anticipatory Credit

29. März 201829.03.20181 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareA

Der Anticipatory Credit ist ein Akkreditiv im Sinne eines Packing Credit. Dabei wird eine Bank durch die akkreditiveröffnende Bank mit Hilfe einer Klausel ermächtig den Akkreditivbegünstigten einen Vorschuss aus dem Akkreditiv zu zahlen. Die Zeitbank ermöglicht so den Akkreditiv bei dem die akkreditiveröffnende Bank die Haftung übernimmt.

Der Begünstigte verpflichtet sich die geforderten Dokumente später, noch vor Verfall des Akkreditives, einzureichen.

Auch ist die Bevorschussung an Bedingungen geknüpft wie entsprechende Sicherheiten, Eigenschaften der zu liefernden Ware etc.

Packing Credits können von einer anderen Bank bestätigt oder unbestätigt sein.

Red-Clause-Akkreditive werden mitunter auch in der Literatur als Packing Credits bezeichnet, da man früher rote Tinte für die Zeichnung der Akkreditive nutze bei der Ermächtigung an die Zweitbank für die Leistung eines Vorschusses.

Ebenso spricht man von Green-Clause-Akkreditiven bei denen entsprechend grüne Tinte für die Zeichnung genutzt wurde. Durch die unterschiedlichen Farben werden nicht allgemein bestimmte Sicherheiten gekennzeichnet.

Diesen Artikel zitieren

„Anticipatory Credit“. Wirtschaftslexikon.de, 29.03.2018. https://wirtschaftslexikon.de/anticipatory-credit/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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