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Arbeitslose

26. März 201926.03.20192 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareA

Arbeitslose sind Personen, welche vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und sich den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zu Verfügung stehen weiterhin haben sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet nach § 16 SGB III.

Die Personen müssen eine Beschäftigung von mindestens sieben Kalendertagen im In- oder Ausland suchen und die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen.

Als beschäftigungslos zählen Personen, die keine Beschäftigung oder eine weniger als 15 Stunden pro Woche umfassende Beschäftigung ausüben und eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Wochenstunden umfassende Beschäftigung suchen.

Personen die teilnehmen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zählen hierbei nicht als arbeitslos.

Zusätzlich kann deshalb die Unterbeschäftigung betrachtet werden, die auch über diejenigen Menschen Auskunft gibt, denen ein regulärer Arbeitsplatz fehlt, welche aber aus verschiedenen Gründen nicht als Arbeitslose erfasst werden.

Die gesamte Zahl der Arbeitslosen basiert auf den Meldungen bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung und wird monatlich als Stichtagswert von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.

Man erfasst neben den Arbeitslosen auch die Erwerbslosen (nach dem Labor-Force-Konzept) erfasst.

Arbeitslose und Erwerbslose weisen hierbei ähnliche Merkmale auf, sie sind ohne Arbeitsplatz, suchen Arbeit und stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Die Erwerbslosigkeit fällt jedoch deutlich niedriger aus als die Arbeitslosigkeit, was auf Unterschiede bei der Erhebung und der Konkretisierung der Merkmale zurückgeht.

Diesen Artikel zitieren

„Arbeitslose“. Wirtschaftslexikon.de, 26.03.2019. https://wirtschaftslexikon.de/arbeitslose/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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