Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Bankgarantie

26. Oktober 20182 Minuten Lesezeit0 KommentareB

Die Bankgarantien werden von Garanten, den Banken im Auftrag des Kunden, dem Garantieauftraggeber übernommen und umfassen in aller Regeln unwiderrufliche Verpflichtungen des Garanten einen Geldbetrag an einen Dritten, Garantiebegünstigten/Garantienehmer zu zahlen, wenn die in der Garantie genannten Voraussetzungen für den Eintritt des Garantiefalles definiert sind erfüllt sind.

Die Bankgarantie ist eine selbstständige Verpflichtung seitens der garantierenden Bank, sie ist also losgelöst, abstrakt, von (Waren-) Grundgeschäft zwischen dem Garantiebegünstigten, dem Käufer und dem Garantieauftraggeber, wie dem Verkäufer

Durch die Garantie ist die Bank verpflichtet auf das erste Verlangen des Garantiebegünstigten zu zahlen. Die Bank, die die Garantie gibt behält sich regelmäßig das Rückgriffsrecht auf den Garantieauftraggeber vor für den Fall, dass der Garantiebegünstigte die Garantie tatsächlich in Anspruch nimmt.

Verschiedene Arten von Bankgarantien

Man unterscheidet verschiedene Formen von Bankgarantien. Am häufigsten treten sie in Außenhandelsgeschäften auf.

Es werden unterschieden:

  • Liefergarantie
  • Gewährleistungsgarantie
  • Bietungsgarantie
  • Vertragserfüllugnsgarantie
  • Anzahlungsgarantie
  • Kreditsicherungsgarantie
  • und Zahlungsgarantie

Sonderformen sind:

  • Zollgarantie
  • Prozessgarantie
  • Konnossenementsgarantie
  • sowie andere Garantien die auf die Absicherungserfordernisse von einzelnen Geschäften zugeschnitten sind.

Die Banken stellen eine Avalprovision und im Einzelfall ein Entgelt für die Ausfertigung der Garantie in Rechnung.

Avale werden, neben Banken, auch von Kreditversicherungsgesellschaften im Rahmen von sogenannten Kautionsversicherungen als Garantien, Bonds oder Bürgschaften übernommen.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Pensionsgeschäfte
Employer Branding Employer Branding Employer Branding bezeichnet den strategischen Aufbau und die Pflege einer Arbeitgebermarke. Unternehmen versuchen dabei,... Brückentage 2027 Brückentage 2027: Urlaub clever planen Wer seinen Urlaub 2027 frühzeitig plant, kann mit Brückentagen mehrere längere... Berufliche Arbeitsteilung Berufliche Arbeitsteilung: Definition, Beispiele sowie Vor- und Nachteile Die berufliche Arbeitsteilung bezeichnet die Verteilung unterschiedlicher Aufgaben...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragZusatznutzen
Nächster Beitrag →Pensionsgeschäfte

Neueste Beiträge

  • Sortiment: Definition, Arten und Bedeutung im Handel
  • Ungelernte, angelernte, gelernte und qualifizierte Arbeitskräfte: Unterschiede einfach erklärt
  • Personalmanagement: Aufgaben, Ziele und Instrumente im Überblick
  • Rekuperation
  • Adaptiv
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen