Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Pensionsgeschäfte

27. Oktober 20181 Minute Lesezeit0 KommentareP

Der Begriff Pensionsgeschäfte bezeichnet Verkäufe von Vermögensgegenständen wie beispielsweise Wertpapieren, bei welchen die Vertragspartner zeitgleich vereinbaren, dass der Verkäufer die gleichen Vermögensgegenstände zu einem späteren Zeitpunkt zu einem bestimmten Preis zurück erwerben muss.

So sind Wertpapier- und Wechsel-Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten für die Deutsche Bundesbank ein Mittel zur Steuerung der Bankenliquidität.

Wenn zum Beispiel die Bundesbank von Banken Wertpapiere für 1 Monat lang in Pension nimmt, dann steht diesen Banken in diesem Zeitraum eine zusätzliche entsprechende Liquidität zur Verfügung.

Die Pensionsgeschäfte werden auf dem Gebiet der internationalen Zinsarbitrage abgewickelt, es handelt sich um Vereinbarungen bei denen Vermögensgegenstände wie Wechsel, Darlehnsforderungen (Forderungen, Darlehen), Wertpapiere bei der Zahlung eines Betrages auf einen anderen Pensionsnehmer übertagen werden, mit der Maßgabe dass sie zu einem im vorab bestimmten oder vom Pensionsnehmer bestimmten Zeitpunkt gegen eine Entrichtung eines vorabvereinbarten oder in Höhe des empfangenen Betrages zurück erworben werden müssen.

Bei den Pensionsgeschäften werden Termingeschäfte und Kassageschäfte gekoppelt.

Diesen Artikel zitieren

„Pensionsgeschäfte“. Wirtschaftslexikon.de, 27.10.2018. https://wirtschaftslexikon.de/pensionsgeschaefte/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Buchführung
Personalmanagement: Aufgaben, Ziele und Instrumente im Überblick Personalmanagement umfasst alle Aufgaben und Maßnahmen eines Unternehmens, die sich mit den Beschäftigten befassen. Dazu gehören... Instrumente des Personalcontrollings Die Instrumente des Personalcontrollings helfen Unternehmen dabei, personalbezogene Entwicklungen zu messen, zu bewerten und zu steuern.... Was versteht man unter Planung? Unter Planung versteht man einen systematischen Prozess, bei dem ausgehend von der aktuellen Situation ein gewünschter...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragBankgarantie
Nächster Beitrag →Buchführung

Neueste Beiträge

  • Fahrradversicherung – Diebstahlschutz, Reparaturen und Pannenhilfe richtig unterscheiden
  • Tubeless am Fahrrad – Reifen flicken, Pannen beheben und richtig warten
  • Käufer und Verkäufer: Rechte und Pflichten beim Kaufvertrag
  • Aktiengesellschaft (AG) und Tochterfirma einfach erklärt
  • Marktforschung einfach erklärt: Aufgaben, Gebiete, Methoden und GAP-Analyse
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen