Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Beginn eines Arbeitsverhältnisses

11. Februar 20252 Minuten Lesezeit0 KommentareB

Beginn des Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitsverhältnis beginnt grundsätzlich mit dem vertraglich vereinbarten Datum. Dies ist in der Regel das Datum, das im Arbeitsvertrag als erster Arbeitstag festgelegt ist. Es kann aber auch ein früherer Zeitpunkt gelten, falls der Arbeitnehmer bereits vorher Arbeitsleistungen erbringt.

🔹 Wichtig: Die rechtliche Bindung entsteht bereits mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags, aber das Arbeitsverhältnis beginnt erst mit dem vereinbarten Startdatum.


Wartezeit für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat ein Arbeitnehmer erst nach einer Wartezeit von vier Wochen (28 Kalendertagen) Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber.

Das bedeutet konkret:

✔ Wird ein Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen nach Arbeitsbeginn krank, hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
✔ In dieser Zeit erhält er stattdessen Krankengeld von der Krankenkasse, sofern eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt und er gesetzlich versichert ist.
✔ Nach Ablauf der vierwöchigen Wartezeit übernimmt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen pro Krankheitsfall.

💡 Beispiel:

  • Arbeitsbeginn: 1. März
  • Erkrankung am: 15. März → Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber (Krankengeld von der Krankenkasse möglich)
  • Erkrankung am: 5. April → Arbeitgeber zahlt das Gehalt für bis zu sechs Wochen weiter

Zusätzliche Hinweise

✅ Die Wartezeit gilt nur einmal pro Arbeitsverhältnis. Bei einem ununterbrochenen Wechsel innerhalb desselben Unternehmens entfällt sie.
✅ Nach sechs Wochen Krankheitsdauer endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.
✅ Für Minijobber gilt die gleiche Regelung, solange sie gesetzlich versichert sind.

Community

0 Kommentare

Praxisbeispiele, Rückfragen und Ergänzungen können anderen Lesern helfen, Begriffe und Zusammenhänge schneller einzuordnen.

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Sachliche, hilfreiche und gut lesbare Kommentare verbessern die Einordnung und machen den Beitrag für andere nützlicher.

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Momentum
Brombeeren Brombeeren – gesund, nährstoffreich und meist gut verträglich Was sind Brombeeren? Brombeeren (Rubus fruticosus) gehören zur... Beta Beta – Definition, Bedeutung und Anwendungsbereiche Was bedeutet Beta? Beta (β) ist der zweite Buchstabe des... Betriebswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre (BWL): Grundlagen, Aufgaben und Bedeutung einfach erklärt Was ist Betriebswirtschaftslehre? Die Betriebswirtschaftslehre (BWL) ist ein...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragInfluencer
Nächster Beitrag →Momentum

Neueste Beiträge

  • GPT: Bedeutung, Funktionsweise und verwandte Begriffe einfach erklärt
  • Zukunftsfähigkeit
  • KI-Slop
  • Unfertige und fertige Erzeugnisse in der Rechnungslegung
  • Durchsetzungskraft wird oft mit Dominanz verwechselt
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen