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Betriebsstoffe

11. September 20181 Minute Lesezeit0 KommentareB

Unter Betriebsstoffen versteht man Stoffe die für den Fertigungsprozess benötigt werden, die jedoch selbst nicht in das fertige Produkt mit einfließen.

Beispieles sind hier Büromaterial, Schmiermittel, Mittel für Reparaturen etc.

In der Kostenrechnung werden die Betriebsstoffe zu den Gemeinkosten gezählt und als Kostenträgergemeinkosten erfasst. Sie werden in den Kostenstellen ausgewiesen in denen sie auch verbraucht werden. Bei der Betriebsabrechnung erfolgt eine Weiterverrechnung über die Produkte.

Für die Buchhaltung sind Betriebsstoffe Bestände die zur Kontenklasse 2 Industrie-Kontenrahmen (IKR) gezählt. Dabei kann der Verbrauch bei einer abschließenden Inventur in der Kostenklasse 6 oder auch laufend erfasst werden.

Zum Jahresabschluss wird die Bestandserfassung als Position im Umlaufvermögen verbucht. Für die Bewertung nutzt man die Anschaffungskosten oder auch den Markt- bzw. Börsenpreis zu einem niedrigen Niveau bzw. Teilwert.

Diesen Artikel zitieren

„Betriebsstoffe“. Wirtschaftslexikon.de, 11.09.2018. https://wirtschaftslexikon.de/betriebsstoffe/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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