Darlehen
Darlehen Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag. Durch ihn wird einem Darlehensnehmer Geld (Gelddarlehen §§ 488-505e BGB) oder eine vertretbare Sache (Sachdarlehen §§ 607-609 BGB) auf Zeit zum Gebrauch überlassen. Häufig nutzt man den Begriff Darlehen und Kredit synonym. Dabei Weiterlesen …