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Dokumentenakkreditiv

23. Dezember 20201 Minute Lesezeit0 KommentareD

Mit einem Dokumentenakkreditiv beschreibt man ein Zahlungsversprechen (eine Zahlungsgarantie) der Bank des Importeurs zu Gunsten des Exporteurs.

Dabei gibt die Importeurbank (die akkreditiveröffnende Bank, Akkreditivbank) im Auftrag und nach den Weisungen des Importeurs dieses Zahlungsversprechen ab.

Man spricht auch von einem Documentary Credit oder Letter of Credit L/C. Dabei sind die maßgebliche Rechtsgrundlagen für die Abwicklung von Dokumentenakkreditiven die einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) der internationalen Handelskammer (/CC) welche von den meisten Banken und Bankenverbänden der Welt anerkannt sind.

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