Nachtragshaushalt
Nachtragshaushalt Der Nachtragshaushalt bei überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Ausgaben, also Ausgaben die über die Ansätze im Haushaltsplan hinausgehen bzw. nicht für den Haushaltsplan vorgesehen waren erfordert der Gesetzgeber nach Art. 110 II GG einen Nachtragshaushaltplan bzw. Ergänzungshaushaltsplan in Form eines formellen Gesetzes, Weiterlesen …