Selbstschuldnerische Bürgschaft
Selbstschuldnerische Bürgschaft Es handelt sich um eine Bürgschaft bei der der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat nach § 773 BGB. Die selbstschuldnerische Bürgschaft ähnelt so einer Schuldmitübernahme, bei der es dieErklärung des Bürgen bedarf in Schriftform (§ Weiterlesen …