Vorzugsaktie
Vorzugsaktie Eine Vorzugsaktie räumt nach dem deutschen Recht dem Aktionär ein Vorrecht ein, vor allem einen Vorzug auf den Bilanzgewinn (wie erhöhte Dividende). Gesetzlich ist es verboten einen Vorzug beim Aktienstimmrecht zu gewähren. Aktien ohne Stimmrecht gibt es nur als Weiterlesen …