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Vergleichende Werbung

16. Mai 20192 Minuten Lesezeit0 KommentareV

Man spricht von einer vergleichenden Werbung wenn eine Werbung Bezug nimmt auf einen Konkurrenten beziehungsweise seine Produkte oder Dienstleistungen.

Das Wettbewerbsrecht unterscheidet hierbei 3 Formen der vergleichenden Werbung.

  1. Die persönliche vergleichende Werbung ist gegeben wenn der Werbende den Absatz seiner Produkte fördern möchte indem er persönliche Eigenschaften des Konkurrenten darstellt, eine schlechte finanzielle Situation des anderen, Vorstrafen etc.
  2. Die anlehnende vergleichen Werbung nimmt einen positiven Vergleich zum Konkurrenten, man zieht Vergleiche zu dem guten Ruf des anderen für die eigenen Produkte.
  3. Bei der kritisierenden vergleichenden Werbung wird der Mitbewerber namentlich genannt und man stellt sein Angebot negativ dar gegenüber dem eigenen. Durch den Vergleich wird der andere schlechter dargestellt und herabgesetzt.

Wettbewerbswidrig ist die persönliche vergleichende Werbung und die anlehnende vergleichend Werbung nach dem § 1 UWG, unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt.

Die kritisierende vergleichende Werbung war früher unlauter und verstoß gegen die guten Sitten, heute ist sie nicht verboten, aber nur erlaubt wenn die verglichenen Angaben wahr sind.

Die Werbung muss sachlich gehalten sein und ein unnötiges Herabsetzen des anderen ist zu vermeiden.

Wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist der Abwehrvergleich mit dem man einen Angriff des Mitbewerbers der rechtswidrig ist abwehrt, auch der Fortschrittsvergleich ist erlaubt bei dem man den technischen Fortschritt verdeutlicht, wenn er nicht anders darstellbar ist, technische und der Systemvergleich bei dem wirtschaftliche Vor- und Nachteile aufgezeigt werden können ohne Bezug zu einem bestimmten Konkurrenten. Ebenso ist der Auskunftsvergleich erlaubt, der auf Wunsch des Kunden sachlich erfolgt.

Durch wahrheitsgemäße vergleichende Werbung kann mehr Markttransparenz geschaffen werden sowie mehr Wettbewerb. Allerdings kann durch sie der Verbraucher auch verwirrt werden und muss verschiedene Vor- und Nachteile und Wettbewerber sowie Produkte auseinander halten können.

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