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Vorsichtsprinzip

17. Januar 20191 Minute Lesezeit0 KommentareV

In der deutschen Rechnungslegung beschreibt das Vorsichtsprinzip einen dominanten Rechnungslegungsgrundsatz.

So hilft das Vorsichtsprinzip dabei, dass sich der Kaufmann nicht reicher rechnet als er ist.

Die Finanzierungsstruktur deutscher Unternehmen wird hauptsächlich durch Fremdfinanzierung gekennzeichnet die die Dominanz ergibt.

Dabei soll nach dem Vorsichtsprinzip keine zu optimistischer Eindruck der Lage eines Unternehmens bei der Rechnungslegung vermittelt werden.

Man nutzt das Imparitätsprinzip und das Relationsprinzip. Durch das Niederstwertprinzip wirkt sich das Imparitätsprinzip auf die Aktivseite der Bilanz aus.

International betrachtet dominiert jedoch nicht das Vorsichtsprinzip, sondern das accrual principle.

Forderungen des Vorsichtsprinzips sind:

  1. Dass bei einwandfrei feststehenden Tatsachen den Ansatz der erwarteten Zahlung sofern relativ sichere Vorhersagen erlaubt sind
  2. Dass bei häufigen Ereignissen und hiermit verbundenen statistisch fundierten Erwartungen den Ansatz zum mathematischen Erwartungswert der zukünftigen Zahlung höchstens je nach Größe um eine „Vorsichtskomponente“ ergänzt wird.
  3. Dass bei subjektiven Erwartungen der Ansatz zum am stärksten erfolgsmindernden Wert welcher noch als realistischer Schätzwert angesehen werden kann als untere Bandbreite der Erwartungen
Diesen Artikel zitieren

„Vorsichtsprinzip“. Wirtschaftslexikon.de, 17.01.2019. https://wirtschaftslexikon.de/vorsichtsprinzip/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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