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EP

6. März 201806.03.20182 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareE

Das europäische Parlament EP ist das parlamentarische Organ der EU und hat seine Sitz in Straßburg. Fraktionen und Ausschüsse tagen in Brüssel. Die Bürger der Mitgliedsstaaten wählen die Abgeordneten des europäischen Parlamentes direkt für eine Dauer von 5 Jahren.

Innerhalb des europäischen Parlamentes werden politische Fraktionen gebildet auf Unionsebene und keine nationalen Gruppen. Ein Schlüssel bestimmt wie viel Mandate ein Mitgliedsland im Parlament erhält, dieser richtet sich nach der Bevölkerungszahl des Entsendungslandes.

Die erste direkte Wahl erfolgte 1979, das Mitentscheidungsverfahren wurde durch den Vertrag von Lissabon zum Regelverfahren gemacht.

Das Parlament kann finanzielle Spielräume auf verschiedenen politischen Ebenen festlegen. Es kann auch den EU-Haushalt, also den gesamten Haushaltsplan ablehnen. Auch kann es die Höhe von Etats für nicht-obligatorische Ausgaben wie Umweltpolitik, Verkehr, Forschungsprogramme, Strukturfonds etc. festlegen.

Weiterhin kann das EP die Europäische Kommission zur einer Rechtsetzungsinitative auffordern. Es stimmt außerdem der Ernennung von Kommissaren zu und kann diese durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt bewegen nach Art. 247 AEUV. Ebenso wird der Präsident der Kommission vom EP gewählt.

Im europäischen Parlament sind 750 Vertreter der Nationen, dabei kann kein Mitgliedsstaat mehr als 96 Sitze erhalten. Die meisten Sitze hat Deutschland mit 96, gefolgt von Frankreich, Italien, Großbritannien mit je 78 im Jahr 2018. Ab 29.3.2019 ändert sich die Sitzverteilung durch den Brexit, dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU.

Es gibt 20 parlamentarische Ausschüsse die öffentliche Sitzungen 1 bis 2 Mal im Monat abhalten.

Diesen Artikel zitieren

„EP“. Wirtschaftslexikon.de, 06.03.2018. https://wirtschaftslexikon.de/ep/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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