Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Externes Rechnungswesen

24. Februar 201824.02.20182 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareE

Unter dem externen Rechnungswesen oder auch Rechnungslegung versteht man wie bei dem internen Rechnungswesen (Kalkulation), der betrieblichen Statistik oder der Planungsrechnung einen Teil des betrieblichen Rechnungswesens und somit einen Teil der Betriebswirtschaftslehre (BWL).

Das externe Rechnungswesen bildet die finanzielle Situation eines Unternehmens nach außen hin ab. Es richtet sich an die Kaptialgeber, Kunden, Lieferanten, Gläubiger, Finanzamt und die interessierte Öffentlichkeit.

Die Rechnungslegung erfolgt im Sinne einer Rechenschaftslegung durch einen Jahresabschluss. Dieser umfasst bei Personenhandelsgesellschaften mit einer natürlichen Person als Vollhafter und Einzelhandelskaufleuten durch die Bilanz mit einer Gewinn- und Verlustrechnung.

Bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter erfolgt der Jahresabschluss unabhängig von deren Größe aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und einem Anhang. Abhängig von der Größenklasse der Gesellschaft ein Lagebericht aufzustellen.

Als Rechtsgrundlage des externen Rechnungswesens dient das Handelsgesetzbuch für alle Unternehmensrechtsformen. Für Unternehmen bestimmter Rechtsformen gilt das AktG bzw. das GmbHG sowie abhängig von der Größe des Unternehmens das PublG.

Das Bilanzrechtsreformgesetz hat für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen Bedeutung. Mit der bilanzrechtliche EU-Rechtsakte wurde die verpflichtende Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) angewendet.

Diesen Artikel zitieren

„Externes Rechnungswesen“. Wirtschaftslexikon.de, 24.02.2018. https://wirtschaftslexikon.de/externes-rechnungswesen/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Bundesausgleichsamt
Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung dient dazu, den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens oder eines bestimmten Unternehmensbereichs für einen festgelegten... Selbstkosten Die Selbstkosten umfassen sämtliche Kosten, die einem Unternehmen durch die Herstellung und den Absatz eines Produktes... Eyecatcher Ein Eyecatcher ist ein besonders auffälliges Gestaltungselement, das die Aufmerksamkeit eines Betrachters gezielt auf sich ziehen...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragRichtpreis
Nächster Beitrag →Bundesausgleichsamt

Neueste Beiträge

  • Schleifpapier verbuchen
  • Neoklassik
  • Globalisation
  • Candidate Journey
  • Corporate Communication
  1. sirtir zu Merkantilismus11. Oktober 2026

    Hallo ElkeF, der wichtigste Unterschied liegt darin, wie stark der Staat in die Wirtschaft eingreift. Beim Merkantilismus (vor allem im…

  2. ElkeF zu Merkantilismus11. Oktober 2026

    Was ist der Unterschied von Merkantilismus und Freier Marktwirtschaft?

  3. alexanders zu Semantik und Syntax28. September 2026

    hallo

  4. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  5. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen