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Externes Rechnungswesen

24. Februar 20182 Minuten Lesezeit0 KommentareE

Unter dem externen Rechnungswesen oder auch Rechnungslegung versteht man wie bei dem internen Rechnungswesen (Kalkulation), der betrieblichen Statistik oder der Planungsrechnung einen Teil des betrieblichen Rechnungswesens und somit einen Teil der Betriebswirtschaftslehre (BWL).

Das externe Rechnungswesen bildet die finanzielle Situation eines Unternehmens nach außen hin ab. Es richtet sich an die Kaptialgeber, Kunden, Lieferanten, Gläubiger, Finanzamt und die interessierte Öffentlichkeit.

Die Rechnungslegung erfolgt im Sinne einer Rechenschaftslegung durch einen Jahresabschluss. Dieser umfasst bei Personenhandelsgesellschaften mit einer natürlichen Person als Vollhafter und Einzelhandelskaufleuten durch die Bilanz mit einer Gewinn- und Verlustrechnung.

Bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter erfolgt der Jahresabschluss unabhängig von deren Größe aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und einem Anhang. Abhängig von der Größenklasse der Gesellschaft ein Lagebericht aufzustellen.

Als Rechtsgrundlage des externen Rechnungswesens dient das Handelsgesetzbuch für alle Unternehmensrechtsformen. Für Unternehmen bestimmter Rechtsformen gilt das AktG bzw. das GmbHG sowie abhängig von der Größe des Unternehmens das PublG.

Das Bilanzrechtsreformgesetz hat für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen Bedeutung. Mit der bilanzrechtliche EU-Rechtsakte wurde die verpflichtende Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) angewendet.

Diesen Artikel zitieren

„Externes Rechnungswesen“. Wirtschaftslexikon.de, 24.02.2018. https://wirtschaftslexikon.de/externes-rechnungswesen/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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