Große Unternehmen zeichnen sich durch eine hohe Beschäftigtenzahl, erhebliche Umsätze oder eine umfangreiche Vermögensbasis aus. Welche Größenmerkmale maßgeblich sind, hängt vom Zusammenhang ab. Statistik, Förderprogramme und Handelsrecht verwenden unterschiedliche Abgrenzungen.
Deshalb gibt es keine einzelne Größenangabe, die für sämtliche wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen gilt. Ein Unternehmen kann nach einer statistischen Einteilung als groß gelten, handelsrechtlich aber einer anderen Größenklasse angehören.
Ab wann gilt ein Unternehmen als groß?
Für die Einordnung werden häufig drei Kennzahlen betrachtet:
- Beschäftigtenzahl: Wie viele Menschen arbeiten im Unternehmen?
- Jahresumsatz: Welche Umsatzerlöse erzielt das Unternehmen innerhalb eines Jahres?
- Bilanzsumme: Welchen Gesamtbetrag weist die Bilanz auf der Aktiv- beziehungsweise Passivseite aus?
Diese Größen beschreiben unterschiedliche Eigenschaften. Ein personalintensiver Dienstleister kann viele Beschäftigte haben, ohne eine besonders hohe Bilanzsumme aufzuweisen. Ein kapitalintensiver Betrieb kann dagegen mit weniger Personal erhebliche Vermögenswerte einsetzen.
Großunternehmen in der Unternehmensstatistik
In der KMU-Statistik des Statistischen Bundesamtes werden Unternehmen anhand einer Kombination aus Beschäftigtenzahl und Umsatz eingeteilt.
Großunternehmen haben dort mehr als 249 Beschäftigte oder mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Bereits eines dieser Merkmale kann somit für die statistische Zuordnung ausreichen.
Diese Abgrenzung sollte nicht ungeprüft auf andere Vorschriften übertragen werden.
Abgrenzung zu KMU nach der EU-Empfehlung
Nach der EU-Empfehlung zur Definition kleiner und mittlerer Unternehmen müssen KMU grundsätzlich:
- weniger als 250 Beschäftigte haben und
- entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen.
Hinzu kommen Regeln zur Berücksichtigung von Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen. Die isolierte Betrachtung einer einzelnen Gesellschaft reicht deshalb nicht immer aus.
Diese Definition ist beispielsweise für bestimmte Förderprogramme relevant. Ob eine konkrete Förderung möglich ist, richtet sich zusätzlich nach deren jeweiligen Bedingungen.
Große Kapitalgesellschaften nach dem HGB
Für die handelsrechtliche Rechnungslegung enthält § 267 HGB eine eigene Größenklasseneinteilung. Eine Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich groß, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Grenzen überschreitet:
| Merkmal | Grenze |
|---|---|
| Bilanzsumme | 25 Millionen Euro |
| Umsatzerlöse | 50 Millionen Euro in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag |
| Arbeitnehmerzahl | 250 im Jahresdurchschnitt |
Die Rechtsfolgen treten grundsätzlich erst ein, wenn die entsprechenden Voraussetzungen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt sind. Für bestimmte Fälle, etwa Neugründungen, bestehen Sonderregeln.
Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB gelten unabhängig davon stets als groß.
Diese handelsrechtliche Einordnung ist nicht mit der allgemeinen Bezeichnung „Großunternehmen“ gleichzusetzen.
Beispiel für unterschiedliche Größenklassen
Fiktives Beispiel: Eine Gesellschaft beschäftigt 300 Personen, erzielt 40 Millionen Euro Jahresumsatz und weist eine Bilanzsumme von 20 Millionen Euro aus.
Nach der genannten statistischen Einteilung zählt sie aufgrund ihrer Beschäftigtenzahl zu den Großunternehmen. Auch die Beschäftigtengrenze der EU-KMU-Definition wird überschritten.
Die drei genannten HGB-Grenzen werden dagegen nur bei der Arbeitnehmerzahl überschritten. Allein daraus ergibt sich noch keine Einstufung als große Kapitalgesellschaft. Weitere Voraussetzungen und Sonderregeln müssen gesondert betrachtet werden.
Welche Merkmale haben große Unternehmen häufig?
Mit zunehmender Unternehmensgröße entstehen häufig spezialisierte Bereiche für Produktion, Vertrieb, Personal, Finanzierung, IT und Recht. Zuständigkeiten und Entscheidungswege werden stärker formalisiert.
Viele große Unternehmen betreiben mehrere Standorte oder sind international tätig. Beides ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Auch ein Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz kann groß sein.
Welche Vorteile kann Unternehmensgröße bieten?
- Größenvorteile: Bestimmte Fixkosten können auf eine größere Leistungsmenge verteilt werden.
- Spezialisierung: Fachkräfte und Abteilungen können sich auf engere Aufgabenbereiche konzentrieren.
- Investitionsmöglichkeiten: Umfangreichere Ressourcen können größere Entwicklungs- und Infrastrukturprojekte ermöglichen.
- Marktzugang: Ein breites Vertriebsnetz kann den Zugang zu Kunden und Beschaffungsmärkten erleichtern.
- Risikoverteilung: Unterschiedliche Produkte oder Absatzmärkte können einzelne Abhängigkeiten verringern.
Diese Vorteile entstehen nicht automatisch. Entscheidend ist, ob die vorhandenen Ressourcen wirtschaftlich eingesetzt werden.
Welche Nachteile und Herausforderungen gibt es?
Große Organisationen müssen mehr Schnittstellen koordinieren. Dadurch können Abstimmungen aufwendiger und Entscheidungen langsamer werden. Informationen erreichen die zuständigen Stellen möglicherweise erst über mehrere Hierarchieebenen.
Auch hohe Fixkosten, komplexe IT-Systeme oder schwer veränderbare Strukturen können die Anpassungsfähigkeit beeinträchtigen. Wachstum kann deshalb zusätzliche Kosten verursachen, statt ausschließlich Vorteile zu bringen.
Sind große Unternehmen automatisch Konzerne oder Marktführer?
Nein. Größe, Konzernzugehörigkeit und Marktstellung sind unterschiedliche Merkmale. Ein Konzern umfasst mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen unter einheitlicher Leitung. Eine einzelne große Gesellschaft muss daher nicht zwangsläufig Teil eines Konzerns sein.
Auch eine marktbeherrschende Stellung folgt nicht allein aus der Unternehmensgröße. Maßgeblich ist die Wettbewerbssituation auf dem jeweils relevanten Markt. Ein kleineres Spezialunternehmen kann in einer engen Marktnische eine stärkere Stellung besitzen als ein umsatzstarker Anbieter auf einem stark umkämpften Markt.
Große Unternehmen und Mittelstand
Der Begriff Mittelstand wird nicht ausschließlich über Beschäftigtenzahl und Umsatz definiert. Häufig steht die Verbindung von Eigentum und unternehmerischer Verantwortung im Mittelpunkt.
Ein großes familiengeführtes Unternehmen kann daher im qualitativen Sinn mittelständisch geprägt sein, obwohl es die zahlenmäßigen KMU-Grenzen überschreitet.
Für eine sachgerechte Einordnung muss immer erkennbar sein, welche Definition verwendet wird. Unternehmensgröße allein sagt außerdem noch nichts darüber aus, wie profitabel, innovativ oder finanziell stabil ein Betrieb ist.
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