Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Widerrufsfrist

27. Oktober 202627.10.20266 Minuten LesezeitLesezeit: 6 Min.Mit KI erstellt0 Kommentare0 KommentareW

Die Widerrufsfrist ist der Zeitraum, in dem Verbraucher einen Vertrag mit gesetzlichem Widerrufsrecht durch eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Unternehmen widerrufen können. Bei vielen Online-Käufen beträgt sie 14 Tage. Wann diese Frist beginnt, hängt unter anderem von der Vertragsart und der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung ab.

Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf typische Verbraucherverträge nach deutschem Recht. Für besondere Vertragsarten, beispielsweise bestimmte Finanzierungs- oder Versicherungsverträge, gelten zusätzliche Regeln.

Wann besteht ein Widerrufsrecht?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht grundsätzlich bei Fernabsatzverträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern sowie bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Dazu können Bestellungen im Online-Shop, telefonisch geschlossene Verträge oder bestimmte an der Haustür abgeschlossene Verträge gehören.

Nicht jeder Kauf lässt sich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bei einem gewöhnlichen Einkauf im Ladengeschäft besteht allein wegen Nichtgefallens grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Händler kann jedoch freiwillig einen Umtausch oder eine Rückgabe anbieten.

Auch bei einem Kauf von einer Privatperson entsteht nicht automatisch das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge.

Wann beginnt die Widerrufsfrist?

Bei einem gewöhnlichen Warenkauf beginnt die Frist grundsätzlich mit dem Erhalt der Ware durch den Verbraucher oder einen von ihm benannten Dritten, der nicht der Transporteur ist. Der Tag des Erhalts wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.

Bei mehreren Waren aus einer einheitlichen Bestellung, die getrennt geliefert werden, ist grundsätzlich der Erhalt der letzten Ware maßgeblich. Bei einer regelmäßigen Warenlieferung über einen festgelegten Zeitraum kommt es dagegen auf die erste Lieferung an.

Bei Dienstleistungen beginnt die Frist grundsätzlich mit dem Vertragsschluss. Zusätzlich müssen die jeweils vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht erteilt worden sein.

Beispiel für die Berechnung

Fiktives Beispiel: Eine Verbraucherin erhält am 14. Oktober 2026 die vollständig bestellte Ware. Sie wurde ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert.

  • Warenerhalt: 14. Oktober 2026
  • Erster mitgezählter Tag: 15. Oktober 2026
  • Reguläres Fristende: 28. Oktober 2026, mit Ablauf des Tages

Es werden Kalendertage gezählt, nicht nur Werktage. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen am maßgeblichen Ort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, verschiebt sich das Fristende grundsätzlich auf den nächsten Werktag.

Wie wird ein Vertrag widerrufen?

Der Widerruf muss gegenüber dem Unternehmen eindeutig erklärt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die bloße kommentarlos erfolgende Rücksendung einer Ware reicht als Widerrufserklärung nicht zuverlässig aus.

Für einen gewöhnlichen Online-Warenkauf kann eine Erklärung beispielsweise lauten:

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Kaufvertrag über die Bestellung mit der Bestellnummer [Nummer] vom [Datum].

Name: [Name]
Datum: [Datum]

Die Erklärung kann beispielsweise per E-Mail erfolgen. Das gesetzliche Muster-Widerrufsformular kann verwendet werden, ist für einen solchen Widerruf aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung. Deshalb sollten Versandnachweise oder elektronische Bestätigungen aufbewahrt werden.

Online-Widerrufsfunktion seit Juni 2026

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen bei über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzverträgen mit entsprechendem Widerrufsrecht eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.

Die Funktion muss während der Widerrufsfrist leicht zugänglich sein und eine eindeutige Beschriftung wie „Vertrag widerrufen“ tragen. Nach den notwendigen Angaben folgt eine Bestätigung des Widerrufs. Anschließend muss das Unternehmen den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen, beispielsweise per E-Mail.

Der Widerruf bleibt auch auf anderen zulässigen Wegen möglich. Die Widerrufsfunktion ist außerdem nicht mit einem Kündigungsbutton gleichzusetzen: Widerruf und Kündigung haben unterschiedliche Voraussetzungen und Wirkungen.

Widerrufsfrist und Rücksendefrist unterscheiden

Die Frist für die Widerrufserklärung ist nicht dieselbe wie die Frist für die Rücksendung. Nach Erklärung des Widerrufs ist die Ware grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden. Die rechtzeitige Absendung wahrt diese Rücksendefrist.

Für das Unternehmen beginnt die grundsätzlich ebenfalls 14-tägige Rückzahlungsfrist mit dem Zugang des Widerrufs. Bei einem Warenkauf darf es die Erstattung allerdings grundsätzlich zurückhalten, bis die Ware zurückgekommen ist oder ein Nachweis über ihre Absendung vorliegt. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen die Abholung angeboten hat.

Wer trägt die Versandkosten?

Bei einem vollständigen Widerruf muss das Unternehmen grundsätzlich auch die Kosten der günstigsten angebotenen Standardlieferung erstatten. Ein Aufpreis für eine freiwillig gewählte teurere Versandart muss nicht zurückgezahlt werden.

Die unmittelbaren Rücksendekosten können dem Verbraucher auferlegt werden, wenn er darüber ordnungsgemäß informiert wurde. Manche Händler übernehmen sie freiwillig.

Ein Widerruf bedeutet deshalb nicht automatisch eine kostenlose Rücksendung.

Welche Ausnahmen gibt es?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht in allen Fällen bei:

  • eindeutig nach persönlichen Vorgaben angefertigten Waren
  • schnell verderblichen Waren
  • bestimmten versiegelten Waren, die nach Entfernung der Versiegelung aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind
  • bestimmten Freizeit-, Beherbergungs- oder Veranstaltungsleistungen für einen festgelegten Termin oder Zeitraum

Bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht unter zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen. Die bloße Tatsache, dass etwas online bestellt oder sofort bereitgestellt wurde, reicht dafür nicht in jedem Fall aus.

Was gilt bei fehlender Widerrufsbelehrung?

Wurde nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert, beginnt die gewöhnliche Widerrufsfrist grundsätzlich nicht wie vorgesehen zu laufen.

Bei den hier behandelten typischen Warenkäufen erlischt das Recht jedoch spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem gesetzlich maßgeblichen Ausgangszeitpunkt. Eine später nachgeholte ordnungsgemäße Belehrung kann die reguläre Frist in Gang setzen. Für besondere Vertragsarten können abweichende Regelungen gelten.

Widerruf, Rückgabe und Gewährleistung unterscheiden

  • Widerruf: Lösung vom Vertrag aufgrund eines bestehenden Widerrufsrechts; ein Mangel ist nicht erforderlich.
  • Freiwillige Rückgabe: Zusätzliches Angebot des Händlers nach dessen Bedingungen.
  • Kündigung: Beendigung eines laufenden Vertrags nach den dafür geltenden Regeln.
  • Gewährleistung: Gesetzliche Rechte wegen einer mangelhaften Leistung.

Eine abgelaufene Widerrufsfrist bedeutet daher nicht automatisch, dass bei einem Mangel keine Rechte mehr bestehen. Umgekehrt begründet bloßes Nichtgefallen nach Fristablauf keinen Gewährleistungsanspruch.

Diesen Artikel zitieren

„Widerrufsfrist“. Wirtschaftslexikon.de, 27.10.2026. https://wirtschaftslexikon.de/widerrufsfrist-2/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Wertschöpfungskette Eine Wertschöpfungskette beschreibt die miteinander verbundenen Aktivitäten, durch die ein Produkt oder eine Dienstleistung entsteht und... Wettbewerb Der unlautere Wettbewerb spielt im deutschen Wirtschaftsrecht eine wichtige Rolle. Unternehmen dürfen grundsätzlich frei miteinander konkurrieren.... Wohlfahrtseinbuße – Definition und Bedeutung Eine Wohlfahrtseinbuße bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre einen Verlust an gesamtwirtschaftlicher Wohlfahrt. Sie entsteht, wenn vorhandene Ressourcen...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragFreizeitsport

Neueste Beiträge

  • Widerrufsfrist
  • Freizeitsport
  • Freizeit
  • Geschäftsprozess
  • Property Value
  1. sirtir zu Merkantilismus11. Oktober 2026

    Hallo ElkeF, der wichtigste Unterschied liegt darin, wie stark der Staat in die Wirtschaft eingreift. Beim Merkantilismus (vor allem im…

  2. ElkeF zu Merkantilismus11. Oktober 2026

    Was ist der Unterschied von Merkantilismus und Freier Marktwirtschaft?

  3. alexanders zu Semantik und Syntax28. September 2026

    hallo

  4. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  5. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen