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Kalkulatorische Kosten

10. Januar 20181 Minute Lesezeit0 KommentareK

Kalkulatorische Kosten

Unter kalkulatorischen Kosten versteht man Kosten bei denen kein Aufwand in der selben Höhe gegenübersteht. Bei der Finanzbuchhaltung achtet man auf Rechnungslegung und Dokumentation, bei der Kostenrechnung steht die Substanzerhaltung im Mittelpunkt.

Darum erfolgen Abschreibungen bei der Kostenrechnung auf der Basis von Wiederbeschaffungswerten und nicht auf der Basis von historischen Anschaffungskosten und Herstellungskosten.

So haben die Kosten eine andere Höhe als ihre entsprechende Aufwandsposition. Zusatzkosten treten auf wenn die Kosten zusätzlich zu den Aufwandpositionen bestimmt werden wie zum Beispiel der kalkulatorische Unternehmerlohn (in der Kostenabrechnung anzusetzendes Entgelt für die Tätigkeit des die Unternehmung leitenden Eigentümers bei einer Einzelunternehmung oder Personengesellschaft) oder die Eigenkapitalzinsen. Bei der kalkulatorischen Abschreibung geht der Kostenfaktor in die Kostenrechnung ein, anders als bei bilanziellen Abschreibungen bei denen der Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtig wird.

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