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Konsolidierung

14. Januar 20181 Minute Lesezeit0 KommentareK

Mit Konsolidierung beschreibt man Einzelabschlüsse von rechtlich selbständigen Unternehmen, die ihre wirtschaftliche Selbständigkeit verloren haben. Sie werden im Konzernabschluss zusammengefasst. Doppelzählungen von Verbindlichkeiten und Forderungen sind hierbei zu vermeiden.

Man beschreibt auch die Umwandlung von kurzfristige in langfristige Schulden als Konsolidierung wie der Ausgabe einer Anleihe zur Ablösung von Bankkrediten.

Sie beschreibt auch die Zusammenfassung mehrer Anleihen zu einer mit günstigeren Bedingungen.

Eine Konsolidierung bezeichnet einen Zusammenfassung von Bilanzpositionen von verschiedenen Unternehmen die einem Konzern angehören.

Auch die Stabilisierung der Kursentwicklung an der Börse nach großen Schwankungen wird als Konsolidierung bezeichnet.

Im gesamtwirtschaftlichen Rechnungswesen beschreibt man damit auch die Zusammenfassung von Konten mit gleichartigen Bestands- oder Stromgrößen.

Durch die Konsolidierung kann man die Umwandlung von privaten oder öffentlichen kurzfristigen Schulden in langfristige beschreiben.

Einzelbilanzen werden zur Konzernbilanz zusammen gefasst durch Kapital-Konsolidierung, Schulden-Konsolidierung sowie Erfolgs-Konsolidierung bei einer einheitlichen Rechnungsperiode, Kontenplänen, Bewertung und Recheneinheit.

Diesen Artikel zitieren

„Konsolidierung“. Wirtschaftslexikon.de, 14.01.2018. https://wirtschaftslexikon.de/konsolidierung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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