Krankschreibung online oder telefonisch – was es zu beachten gibt
Eine Krankschreibung ist ein wichtiger Nachweis im Krankheitsfall und dient sowohl dem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse als Beleg für die Arbeitsunfähigkeit. Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, sich nicht nur vor Ort in einer Arztpraxis, sondern auch online oder telefonisch krankschreiben zu lassen. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten – insbesondere in Bezug auf Fristen, Voraussetzungen und den Ablauf.
Möglichkeiten der Krankschreibung
Grundsätzlich gibt es drei Wege, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten:
Art der Krankschreibung | Voraussetzungen | Gültigkeitsdauer | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Vor-Ort-Krankschreibung | Persönlicher Arztbesuch | Nach ärztlicher Einschätzung | Standardverfahren, umfassende Untersuchung möglich |
Telefonische Krankschreibung | Leichte Erkrankungen, z. B. Erkältung | Bis zu 5 Tage | Nur bei bereits bekanntem Patientenverhältnis möglich |
Online-Krankschreibung | Über zertifizierte Telemedizin-Plattformen | Bis zu 7 Tage | Digitale Konsultation, oft ohne vorherige Arztbindung möglich |
Voraussetzungen für eine telefonische oder Online-Krankschreibung
Die telefonische Krankschreibung ist nur bei bekannten Patienten möglich, wenn es sich um leichte Beschwerden handelt. Hierzu gehören beispielsweise Erkältungssymptome oder Magen-Darm-Beschwerden. Der Arzt entscheidet, ob eine Krankschreibung ohne persönliche Untersuchung vertretbar ist.
Online-Krankschreibungen werden hingegen von Telemedizin-Anbietern angeboten. Der Ablauf erfolgt meist über ein Formular oder eine Video-Sprechstunde. Auch hier ist die Art der Erkrankung entscheidend – bei schwereren oder chronischen Krankheiten ist weiterhin ein persönlicher Arztbesuch erforderlich.
Fristen zur Vorlage der Krankschreibung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss in der Regel spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen. Einige Arbeitgeber verlangen den Nachweis bereits ab dem ersten Krankheitstag – hier ist ein Blick in den Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung wichtig.
Seit Januar 2023 erfolgt die Übermittlung der Krankschreibung an die Krankenkasse elektronisch durch die Arztpraxis. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber nur noch den Krankheitsbeginn mitteilen – die eigentliche Bescheinigung wird digital übermittelt.
Nachweispflicht | Frist | Besonderheiten |
---|---|---|
Arbeitgeber | Bis zum 4. Krankheitstag | Ausnahme: ab dem 1. Tag, wenn im Arbeitsvertrag festgelegt |
Krankenkasse | Automatisch elektronisch | Keine zusätzliche Meldung durch Arbeitnehmer notwendig |
Vorteile der Online- und Telefon-Krankschreibung
- Zeitersparnis: Keine langen Wartezeiten in der Arztpraxis
- Bequemlichkeit: Krankschreibung von zu Hause aus möglich
- Infektionsschutz: Keine Ansteckungsgefahr im Wartezimmer
Einschränkungen
Nicht bei allen Krankheitsbildern ist eine Online- oder telefonische Krankschreibung möglich. Außerdem haben die digitalen Krankschreibungen oft eine maximale Gültigkeit von wenigen Tagen – bei anhaltenden Beschwerden ist ein persönlicher Arztbesuch erforderlich.
Fazit
Die Krankschreibung per Telefon oder online ist eine moderne und zeitsparende Lösung bei leichten Erkrankungen. Arbeitnehmer sollten jedoch die Voraussetzungen und Fristen genau kennen, um keine Probleme mit der Nachweispflicht zu bekommen. Bei längerer Erkrankung oder schwerwiegenden Beschwerden bleibt der Gang zum Arzt weiterhin unerlässlich.