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Krankschreibung

4. März 20253 Minuten Lesezeit0 KommentareK

Krankschreibung online oder telefonisch – was es zu beachten gibt

Eine Krankschreibung ist ein wichtiger Nachweis im Krankheitsfall und dient sowohl dem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse als Beleg für die Arbeitsunfähigkeit. Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, sich nicht nur vor Ort in einer Arztpraxis, sondern auch online oder telefonisch krankschreiben zu lassen. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten – insbesondere in Bezug auf Fristen, Voraussetzungen und den Ablauf.

Möglichkeiten der Krankschreibung

Grundsätzlich gibt es drei Wege, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten:

Art der Krankschreibung Voraussetzungen Gültigkeitsdauer Besonderheiten
Vor-Ort-Krankschreibung Persönlicher Arztbesuch Nach ärztlicher Einschätzung Standardverfahren, umfassende Untersuchung möglich
Telefonische Krankschreibung Leichte Erkrankungen, z. B. Erkältung Bis zu 5 Tage Nur bei bereits bekanntem Patientenverhältnis möglich
Online-Krankschreibung Über zertifizierte Telemedizin-Plattformen Bis zu 7 Tage Digitale Konsultation, oft ohne vorherige Arztbindung möglich

Voraussetzungen für eine telefonische oder Online-Krankschreibung

Die telefonische Krankschreibung ist nur bei bekannten Patienten möglich, wenn es sich um leichte Beschwerden handelt. Hierzu gehören beispielsweise Erkältungssymptome oder Magen-Darm-Beschwerden. Der Arzt entscheidet, ob eine Krankschreibung ohne persönliche Untersuchung vertretbar ist.

Online-Krankschreibungen werden hingegen von Telemedizin-Anbietern angeboten. Der Ablauf erfolgt meist über ein Formular oder eine Video-Sprechstunde. Auch hier ist die Art der Erkrankung entscheidend – bei schwereren oder chronischen Krankheiten ist weiterhin ein persönlicher Arztbesuch erforderlich.

Fristen zur Vorlage der Krankschreibung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss in der Regel spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen. Einige Arbeitgeber verlangen den Nachweis bereits ab dem ersten Krankheitstag – hier ist ein Blick in den Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung wichtig.

Seit Januar 2023 erfolgt die Übermittlung der Krankschreibung an die Krankenkasse elektronisch durch die Arztpraxis. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber nur noch den Krankheitsbeginn mitteilen – die eigentliche Bescheinigung wird digital übermittelt.

Nachweispflicht Frist Besonderheiten
Arbeitgeber Bis zum 4. Krankheitstag Ausnahme: ab dem 1. Tag, wenn im Arbeitsvertrag festgelegt
Krankenkasse Automatisch elektronisch Keine zusätzliche Meldung durch Arbeitnehmer notwendig

Vorteile der Online- und Telefon-Krankschreibung

  • Zeitersparnis: Keine langen Wartezeiten in der Arztpraxis
  • Bequemlichkeit: Krankschreibung von zu Hause aus möglich
  • Infektionsschutz: Keine Ansteckungsgefahr im Wartezimmer

Einschränkungen

Nicht bei allen Krankheitsbildern ist eine Online- oder telefonische Krankschreibung möglich. Außerdem haben die digitalen Krankschreibungen oft eine maximale Gültigkeit von wenigen Tagen – bei anhaltenden Beschwerden ist ein persönlicher Arztbesuch erforderlich.

Fazit

Die Krankschreibung per Telefon oder online ist eine moderne und zeitsparende Lösung bei leichten Erkrankungen. Arbeitnehmer sollten jedoch die Voraussetzungen und Fristen genau kennen, um keine Probleme mit der Nachweispflicht zu bekommen. Bei längerer Erkrankung oder schwerwiegenden Beschwerden bleibt der Gang zum Arzt weiterhin unerlässlich.

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