Obligation 7. Januar 20181 Minute Lesezeit0 KommentareO Mit Obligation bezeichnet man die Haftung aus einem Schuldverhältnis bzw. als Ausdruck für Schuldverschreibung. Beim Wertpapierrecht versteht man unter Obligation eine Schuldverschreibung (Inhaberschuldverschreibung). Diesen Artikel zitieren „Obligation“. Wirtschaftslexikon.de, 07.01.2018. https://wirtschaftslexikon.de/obligation/ Quellenangabe kopieren BibTeX herunterladen RIS herunterladen BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.
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