Passivierungswahlrecht 11. Juli 201811.07.20181 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareP Mit dem Passivierugnswahlrecht beschreibt man das Wahlrecht bestimmte Passiva zu bilanzieren. Das Passivierungswahlrecht steht zu im Gegensatz zur Passivierungspflicht. Diesen Artikel zitieren „Passivierungswahlrecht“. Wirtschaftslexikon.de, 11.07.2018. https://wirtschaftslexikon.de/passivierungswahlrecht/ Quellenangabe kopieren BibTeX herunterladen RIS herunterladen BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.
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