Passivierungswahlrecht 11. Juli 20181 Minute Lesezeit0 KommentareP Mit dem Passivierugnswahlrecht beschreibt man das Wahlrecht bestimmte Passiva zu bilanzieren. Das Passivierungswahlrecht steht zu im Gegensatz zur Passivierungspflicht. Diesen Artikel zitieren „Passivierungswahlrecht“. Wirtschaftslexikon.de, 11.07.2018. https://wirtschaftslexikon.de/passivierungswahlrecht/ Quellenangabe kopieren BibTeX herunterladen RIS herunterladen BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.
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