Passivierungswahlrecht
Mit dem Passivierugnswahlrecht beschreibt man das Wahlrecht bestimmte Passiva zu bilanzieren.
Das Passivierungswahlrecht steht zu im Gegensatz zur Passivierungspflicht.
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Mit dem Passivierugnswahlrecht beschreibt man das Wahlrecht bestimmte Passiva zu bilanzieren.
Das Passivierungswahlrecht steht zu im Gegensatz zur Passivierungspflicht.
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