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Passivierungswahlrecht

11. Juli 20181 Minute Lesezeit0 KommentareP

Mit dem Passivierugnswahlrecht beschreibt man das Wahlrecht bestimmte Passiva zu bilanzieren.

Das Passivierungswahlrecht steht zu im Gegensatz zur Passivierungspflicht.

Diesen Artikel zitieren

„Passivierungswahlrecht“. Wirtschaftslexikon.de, 11.07.2018. https://wirtschaftslexikon.de/passivierungswahlrecht/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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