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Personengesellschaft

15. Januar 20192 Minuten Lesezeit0 KommentareP

Für eine Personengesellschaft kennzeichnend ist, dass die Gesellschafter selbst geschäftsführend tätig sind. Es gibt das Prinzip der Selbstorganschaft.

Oberbegriffe für Personengesellschaften sind OHG, KG, GmbH & Co.KG, GbR, stille Gesellschaft oder die österreichische EWIV.

Für die Einteilung von Gesellschaftsformen ist die Differenzierung in Personen- und Kapitalgesellschaften ist die am häufigsten gewählte Form. Man beachtet hierbei inwiefern die Gesellschafter in das Gesellschaftsgeschehen eingebunden sind.

So gestalten bei Personengesellschaften die Gesellschafter in der Gemeinschaft die Tätigkeit dieser aktiv mit.

Es wird also auch Arbeitsleistung mit in die Gesellschaft eingebracht und nicht nur Kapital. Sie haben zu dem auch die Geschäftsführung und die Vertretung als Selbstorganschaft in der Hand.

Die Gesellschafter müssen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einstehen. Somit haften sie für diese unbeschränkt, also auch mit ihrem Privatvermögen.

Wichtige Merkmale der Personengesellschaft sind persönliche Mitarbeit, persönliche Haftung der Gesellschafter für die Schulden und fehlende Rechtsfähigkeit

Personengesellschaften sind vor allem die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die Kommanditgesellschaft, die offene Handelsgesellschaft, die stille Gesellschaft oder die Reederei. Steuerlich sind sie Mitunternehmerschaften.

Man nutzt hier das Prinzip der geschlossenen Mitgliedschaft. So ist die Gesellschaftserstellung eng geknüpft an die Person der Gründer und im Grundsatz nicht vererblich oder übertragbar.

Da das Recht der Personengesellschaften größtenteils dispositiv und man kann daher im Gesell­schaftsvertrag was anderes vereinbaren.

So kann bei den meisten Personengesellschaften ein Gesellschafterwechsel erfolgen. Personengesellschaften sind die OG, KG, stG, GesbR sowie EWIV.

Das Gegenteil zur Personengesellschaft ist die Kapitalgesellschaft.

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