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Kalkulation

28. April 20162 Minuten Lesezeit0 KommentareK

Die Kalkulation bildet zusammen mit der Betriebsbuchhaltung die Kostenrechnung eines Unternehmens. Ihre Aufgabe ist es die Auswertung und Aufbereitung der entstandenen Kosten im betrieblichen Leistungsprozess. Es werden dabei die entstanden Kosten auf den einzelne Kostenträger (Aufträge, Leistungseinheiten) ausgewertet und aufbereitet.

Durch die ermittelten Selbstkosten kann festgestellt werden, ob es beispielsweise günstiger ist eine einzelne Vorleistung selbst im Unternehmen zu erstellen oder über den Markt zu beziehen („make or buy Entscheidung“) Auch Fragen, ob es möglich ist bei dem derzeitigen Preis eine ausreichende Gewinnmarge bzw. Gewinn einzufahren bzw. zu welchen Preisen man einzelne Leistungen anbieten kann und sollte.

Die Kalkulation ist also im Rahmen der Kostenrechnung die leistungseinheitbezogene Kostenträgerstückrechnung. Ihre Zwecke sind wie folgt definiert:

  • Kostenermittlung
  • Preisermittlung im Bezug auf die Preisforderungspolitik auf dem Absatzmarkt, im Bezug auf die Preisgebotspolitik auf dem Beschaffungsmarkt und im Bezug auf die Festlegung von Verrechnungspreisen innerhalb eines Unternehmens
  • Preiskontrolle für die Überprüfung der Kosten- und Erlössituation der einzelnen Leistungseinheiten,
  • Erfolgsermittlung durch die Gegenüberstellung von Kosten und Erlösen
  • Kostenkontrolle durch die Durchführung von Vergleichsrechnungen wie Soll-Ist-Vergleichen
  • Bewertung der innerbetrieblicher Leistungen der einzelneb Kostenstellen welche Leistungen für andere Kostenstellen eines Unternehmens erbringen
Diesen Artikel zitieren

„Kalkulation“. Wirtschaftslexikon.de, 28.04.2016. https://wirtschaftslexikon.de/119/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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