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Anlagen im Bau

3. November 20181 Minute Lesezeit0 KommentareA

Anlagen in Bau, auf Englisch „fixed assets under construction“ bezeichnen Bauten, Gebäude, Maschinen, Anlagegüter und Transportanlagen die noch in der Herstellung sind. Bei der Unterscheidung spielt es keine Rolle, ob für die Fertigstellung ein fremdes oder das eigene Unternehmen beauftragt ist.

Auf dem Konto „Anlagen im Bau“ werden vorübergehend alle enstehenden Kosten erfasst und aktiviert.

Für Anlagen im Bau gilt, dass diese am Bilanzstichtag in der Schlussbilanz gesondert im Sachanlagevermögen ausgewiesen werden. Dadurch wird verdeutlicht, dass diese nicht der Abschreibung unterliegen.

Nach der Fertigstellung der Anlage werden die übertragenen Aufwendungen vom Konto „Anlagen im Bau“ auf das jeweilige Anlagekonto wie „Gebäude“ umgebucht und aktiviert.

Die Anlagen im Bau zeigen die Herstellungskosten des neuen Aggregates auf dem entsprechendem Anlagekonto auf und dienen so als Bemessungsgrundlage für die Abschreibung AfA. Für den Beginn der Abschreibung maßgebend ist hierbei der Zeitpunkt der Fertigstellung der sich im Bau befindlichen Anlage.

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