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Bargeldloser Zahlungsverkehr

24. November 20181 Minute Lesezeit0 KommentareB

Der bargeldlose Zahlungsverkehr bezeichnet die Abwicklung von Zahlung ohne die Verwendung von Bargeld. Also Konto zu Konto, Lastschrift, Überweisung, Buchgeldzahlung durch Verrrechnungsschecks, Das Konto wird mit dem Betrag des Zahlungspflichtigen belastet und dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben.

Ein Verzicht auf eine Barzahlung ist, wenn einer der Beteiligten kein Konto besitzt nicht möglich.

Bargeldlose Zahlung ist ebenso eine Kartenzahlung, bei der die Transaktionsbelege vom Kartenakzeptanten zur Gutschrift des Rechnungsbetrages bei der Kartenorganisation eingereicht werden. Diese Form der Zahlung nimmt stetig zu.

Durch den elektronischen Zahlungsverkehr wird zwischen den Kreditinstituten beim bargeldlosen Zahlungsverkehr vorwiegend beleglos abgewickelt.

Ebenso können Bankkunden, wie beim Homebanking, die Zahlungsaufträge beleglos einreichen.

Diesen Artikel zitieren

„Bargeldloser Zahlungsverkehr“. Wirtschaftslexikon.de, 24.11.2018. https://wirtschaftslexikon.de/bargeldloser-zahlungsverkehr/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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