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Ertragsgesetz

25. November 20182 Minuten Lesezeit0 KommentareE

Bei dem Ertragsgesetz handelt es sich um ein Gesetz von einem abnehmenden Grenzbetrag.

Man beschreibt einen produktionstechnischen Sachverhalt welcher bei einer partiellen Faktorvariation auftritt.

Das Ertragsgesetz wurde im Ursprung für landwirtschaftliche Produktionsprozesse formuliert, als Bodenertragsgesetz. Hierbei nimmt man den Boden als fixen Faktor und die Arbeitsleistung als variablen Faktor an. Es wird eine Produktionsfunktion mit begrenzt substituionalen Produktionsfaktoren vorausgesetzt.

Bei der Gültigkeit des Ertragsgesetzes nimmt die Gesamtbetrag bei einer Erhöhung des Arbeitseinsatzes zunächst überproportional und anschließend unterproportional zu. Es kommt also zu positiven, aber abnehmenden Ertragserträgen.

Der absolute Ertrag geht abschließend zurück. Hierbei ist der Boden zunächst Überschussfaktor, dessen Aufnahmekapazität für Arbeitsleistungen mit einem ständig steigendem Arbeitseinsatz irgendwann erschöpft ist.

Der Zusammenhang wird auch durch den Verlauf des Grenzertrages und Durchschnittsertrages widergespiegelt. So wächst der Grenzertrag zunächst und erreicht ein Maximum bei Ao und nimmt dann ab. Für den Durchschnittsbetrag gilt dieses auch, er erreicht sein Maximum, wenn sich beide Kurven schneiden.

Die neoklassische Produktionsfunktion in der neoklassischen Produktionstheorie geht von Beginn an von positiven und abnehmenden Grenzerträgen aus.

Diesen Artikel zitieren

„Ertragsgesetz“. Wirtschaftslexikon.de, 25.11.2018. https://wirtschaftslexikon.de/ertragsgesetz/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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