Entsorgung umfasst die Verwertung und Beseitigung von Abfällen einschließlich der vorbereitenden Verfahren. Sie bedeutet deshalb nicht nur, Müll abzuholen oder auf einer Deponie abzulagern. Auch die Rückgewinnung von Rohstoffen und die Vorbereitung ausgedienter Gegenstände zur Wiederverwendung gehören dazu.
Ziel einer ordnungsgemäßen Entsorgung ist es, Menschen und Umwelt zu schützen und verwertbare Materialien möglichst im Wirtschaftskreislauf zu halten.
Was bedeutet Entsorgung?
Im Alltag wird der Begriff für den gesamten Weg vom Aussortieren eines Gegenstands bis zu seiner weiteren Behandlung verwendet. Dazu zählen beispielsweise Abfalltrennung, Sammlung, Transport und Behandlung.
Das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz verwendet einen enger definierten Begriff: Abfallentsorgung bezeichnet Verwertungs- und Beseitigungsverfahren einschließlich ihrer Vorbereitung. Der umfassendere Umgang mit Abfällen wird als Abfallbewirtschaftung bezeichnet.
Die Abholung ist daher nur ein Schritt. Entscheidend ist auch, was anschließend mit den gesammelten Materialien geschieht.
Entsorgung, Verwertung und Beseitigung unterscheiden
Verwertung liegt vereinfacht vor, wenn Abfälle einem sinnvollen Zweck zugeführt werden und dabei andere Materialien ersetzen. Dazu gehört beispielsweise die Aufbereitung geeigneter Kunststoffabfälle zu Material für neue Produkte.
Recycling ist eine Form der Verwertung. Dabei werden Abfälle zu neuen Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen aufbereitet. Die Nutzung eines Abfalls als Brennstoff zählt dagegen nicht zum Recycling.
Beseitigung umfasst Verfahren, die keine Verwertung darstellen. Dazu gehört beispielsweise die Ablagerung geeigneter Abfälle auf einer zugelassenen Deponie.
Auch eine Verbrennung ist nicht automatisch Recycling. Ob sie als energetische Verwertung oder als Beseitigung einzuordnen ist, hängt von den rechtlichen und technischen Voraussetzungen des jeweiligen Verfahrens ab.
Die fünf Stufen der Abfallhierarchie
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz legt grundsätzlich folgende Rangfolge fest:
- Vermeidung: Abfälle möglichst gar nicht erst entstehen lassen.
- Vorbereitung zur Wiederverwendung: Zu Abfall gewordene Gegenstände prüfen, reinigen oder reparieren, damit sie erneut verwendet werden können.
- Recycling: Materialien für neue Erzeugnisse oder andere stoffliche Zwecke aufbereiten.
- Sonstige Verwertung: Beispielsweise eine geeignete energetische Verwertung.
- Beseitigung: Abfälle ohne Verwertung behandeln oder ablagern.
Die Rangfolge ist eine grundsätzliche Orientierung. Maßgeblich ist, welche Lösung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet.
Ein noch brauchbarer Gegenstand muss nicht zum Abfall werden. Weiterverwenden, Reparieren, Verkaufen oder Verschenken kann seine Nutzungsdauer verlängern und eine Entsorgung zunächst vermeiden.
Welche Entsorgungswege gibt es?
Der passende Weg hängt von Material, Zustand, Schadstoffgehalt und örtlichem Sammelsystem ab. Für private Haushalte sind in Deutschland häufig folgende Wege vorgesehen:
| Abfallart | Typischer Entsorgungsweg | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| Papier und Karton | Altpapiersammlung | Stark verschmutzte oder speziell beschichtete Papiere können anders einzuordnen sein. |
| Leichtverpackungen | Gelbe Tonne, Gelber Sack oder örtliche Wertstoffsammlung | Nicht jeder Gegenstand aus Kunststoff gehört automatisch hinein. |
| Glasverpackungen | Altglassammlung | Nach den örtlichen Vorgaben trennen; Trinkgläser und Keramik sind keine Glasverpackungen. |
| Bioabfälle | Biotonne oder geeignete Eigenkompostierung | Welche Materialien angenommen werden, richtet sich nach den örtlichen Vorgaben. |
| Elektroaltgeräte | Kommunale Sammelstelle oder geeignete Rücknahmestelle im Handel | Nicht in den Restmüll geben. |
| Altbatterien und Akkus | Geeignete Batteriesammlung oder Rücknahmestelle | Getrennt sammeln und nicht über den Restmüll entsorgen. |
| Schadstoffhaltige Haushaltsabfälle | Schadstoffsammlung oder dafür zugelassene Annahmestelle | Annahmebedingungen vor der Abgabe prüfen. |
| Sperrige Gegenstände | Sperrmüllabholung oder geeigneter Wertstoffhof | Nicht jeder große Gegenstand zählt automatisch zum Sperrmüll. |
Diese Übersicht ersetzt nicht den örtlichen Abfallkalender. Sammelsysteme, Annahmebedingungen, Mengenbegrenzungen und Gebühren können sich zwischen Kommunen unterscheiden.
Warum ist Abfalltrennung wichtig?
Getrennt gesammelte Materialien lassen sich häufig besser aufbereiten als stark vermischte Abfälle. Fehlwürfe können die Qualität der Sammlung verschlechtern und zusätzlichen Sortieraufwand verursachen.
Bei Verpackungen ist die Materialart allein nicht immer entscheidend. In die Gelbe Tonne gehören grundsätzlich die dafür vorgesehenen Verpackungen. Eine örtliche Wertstofftonne kann zusätzlich bestimmte Gegenstände aus Kunststoff oder Metall aufnehmen.
Verpackungen sollen restentleert sein. Ein Ausspülen ist für die Sammlung normalerweise nicht erforderlich.
Was gilt für gefährliche Abfälle?
Bestimmte Abfälle können wegen ihrer Eigenschaften Menschen oder Umwelt gefährden. Dazu können beispielsweise bestimmte Lösemittel, Chemikalien und schadstoffbelastete Baustoffe gehören.
Die umgangssprachliche Bezeichnung „Sondermüll“ ersetzt keine genaue Einordnung. Entscheidend sind die konkrete Zusammensetzung und die geltenden Vorschriften.
Unbekannte Stoffe sollten nicht zusammengeschüttet oder einem beliebigen Sammelbehälter zugeordnet werden. Bei Unsicherheit helfen die kommunale Abfallberatung oder ein entsprechend geeigneter Entsorgungsbetrieb.
Entsorgung in Unternehmen
In Unternehmen ist Entsorgung ein organisatorischer und wirtschaftlicher Prozess. Sie beginnt bereits bei der Erfassung der anfallenden Abfallarten.
Zu den wichtigen Aufgaben gehören:
- Abfälle richtig einordnen und geeignete Sammelbehälter bereitstellen
- erforderliche Trennungs- und Lagerungsvorgaben einhalten
- geeignete und zuverlässige Entsorgungsunternehmen auswählen
- Abholungen und interne Abläufe organisieren
- vorgeschriebene Dokumentationen und Nachweise führen
- Abfallmengen und Kosten auswerten
Je nach Abfallart und Betriebsablauf können unterschiedliche rechtliche Anforderungen gelten, beispielsweise aus der Gewerbeabfallverordnung oder besonderen Vorschriften für gefährliche Abfälle.
Die Beauftragung eines Entsorgungsunternehmens beendet die eigene Verantwortung nicht automatisch. Nach § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz bleibt die Verantwortlichkeit der Verpflichteten bestehen, bis die Entsorgung endgültig und ordnungsgemäß abgeschlossen ist.
Wie entstehen Entsorgungskosten?
Die Kosten hängen nicht nur vom Gewicht des Abfalls ab. Auch Abfallart, Verschmutzung, Behälter, Abholhäufigkeit, Transport und Behandlungsverfahren spielen eine Rolle.
Ein Angebot kann beispielsweise folgende Positionen enthalten:
- Bereitstellung oder Miete eines Behälters
- Transport und Abholung
- gewichts- oder volumenabhängige Behandlungskosten
- Zuschläge für Fehlbefüllung oder besondere Anforderungen
Einfaches Kostenbeispiel
Fiktives Beispiel: Ein Betrieb lässt 500 Kilogramm eines bestimmten Abfalls abholen. Für die vereinfachte Rechnung werden folgende frei gewählte Beträge angenommen:
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Behälterbereitstellung | 60 Euro |
| Abholung und Transport | 90 Euro |
| Behandlung: 500 kg × 0,20 Euro | 100 Euro |
| Gesamtkosten | 250 Euro |
Das Beispiel ist keine Preisangabe für eine bestimmte Abfallart oder Region. Es zeigt, warum beim Angebotsvergleich sämtliche Kostenpositionen berücksichtigt werden sollten.
Wie lässt sich Entsorgung verbessern?
Der erste Ansatzpunkt ist die Abfallvermeidung: Passende Einkaufsmengen, langlebige Produkte, Reparaturen und weniger Materialverluste können das Abfallaufkommen verringern.
Für bereits entstehende Abfälle helfen verständlich beschriftete Behälter, kurze Wege zu Sammelstellen und klare Zuständigkeiten. In Unternehmen können außerdem Kennzahlen wie Abfallmenge je produzierter Einheit oder Entsorgungskosten je Auftrag Entwicklungen sichtbar machen.
Eine gute Entsorgung verbindet passende Sammelwege, nachvollziehbare Abläufe und eine ordnungsgemäße weitere Behandlung. Die günstigste Abholung allein ist dafür kein ausreichender Maßstab.
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