Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Verband der privaten Krankenversicherung e. V.

2. Dezember 201702.12.20171 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareV

Zum bundesdeutschen Verband der privaten Krankenversicherung e. V. zählen 43 Versicherungsgesellschaften die als Mitgliedsunternehmen organisiert sind

Von ihnen haben 24 Versicherungen die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG)

19 von ihnen sind Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Typisch für die dem PKV-Verband ist, dass die Versicherungsnehmer Mitglieder und Träger des jeweiligen Vereins sind und das keine Gewinnerzielung aus Kapitalanlagen angestrebt werden.

Vielmehr geht es um einen preisgünstiger Versicherungsschutz. Vorwiegend handelt es sich um Aktiengesellschaften im PKV.

Die erste VVaG in Deutschland war die 1820 die Gothaer Feuerversicherungsbank. Heute ist die Gothaer Krankenversicherung eine Aktiengesellschaft und ein Mitgliedsunternehmen im Verband der privaten Krankenversicherung e. V.

Weiterhin gibt es neben den ordentlichen Mitgliedern auch außerordentliche Mitgliedsunternehmen, die COMBINED Vereinigte Versicherungsgesellschaft von Deutschland.

2 verbundene Einrichtungen sind die:

  1. Postbeamtenkrankenkasse
  2. Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

In der Satzung des Verbands der privaten Krankenversicherung e. V. sind  Statut, Rechte, Pflichten, Aufgaben des Hauptausschusses, der Mitgliederversammlung, die Sonderausschüsse der PKV niedergeschrieben.

Diesen Artikel zitieren

„Verband der privaten Krankenversicherung e. V.“. Wirtschaftslexikon.de, 02.12.2017. https://wirtschaftslexikon.de/verband-der-privaten-krankenversicherung-e-v/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Makler
Demonstration, Versammlung und Kundgebung: Was ist erlaubt und wie meldet man sie an? Eine Demonstration organisieren, an einer Kundgebung teilnehmen oder gegen eine andere Veranstaltung protestieren: In Deutschland schützt... Verbraucherpreisindex (VPI) Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst, wie sich die Preise von Waren und Dienstleistungen verändern, die private Haushalte... Visual Merchandising Unter Visual Merchandising versteht man die gezielte visuelle Gestaltung von Verkaufsflächen und Warenpräsentationen mit dem Ziel,...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragWertschöpfungskette
Nächster Beitrag →Makler

Neueste Beiträge

  • Bruttoinlandsprodukt: Definition, Berechnung und Aussagekraft des BIP
  • Preispolitik: Definition, Ziele, Strategien und Beispiele
  • Anhang im Jahresabschluss: Bedeutung, Inhalt und Pflichtangaben
  • Konflikt: Definition, Ursachen, Beispiele und Lösungen
  • Demonstration, Versammlung und Kundgebung: Was ist erlaubt und wie meldet man sie an?
  1. sirtir zu Merkantilismus11. Oktober 2026

    Hallo ElkeF, der wichtigste Unterschied liegt darin, wie stark der Staat in die Wirtschaft eingreift. Beim Merkantilismus (vor allem im…

  2. ElkeF zu Merkantilismus11. Oktober 2026

    Was ist der Unterschied von Merkantilismus und Freier Marktwirtschaft?

  3. alexanders zu Semantik und Syntax28. September 2026

    hallo

  4. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  5. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen