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Verband der privaten Krankenversicherung e. V.

2. Dezember 20171 Minute Lesezeit0 KommentareV

Zum bundesdeutschen Verband der privaten Krankenversicherung e. V. zählen 43 Versicherungsgesellschaften die als Mitgliedsunternehmen organisiert sind

Von ihnen haben 24 Versicherungen die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG)

19 von ihnen sind Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Typisch für die dem PKV-Verband ist, dass die Versicherungsnehmer Mitglieder und Träger des jeweiligen Vereins sind und das keine Gewinnerzielung aus Kapitalanlagen angestrebt werden.

Vielmehr geht es um einen preisgünstiger Versicherungsschutz. Vorwiegend handelt es sich um Aktiengesellschaften im PKV.

Die erste VVaG in Deutschland war die 1820 die Gothaer Feuerversicherungsbank. Heute ist die Gothaer Krankenversicherung eine Aktiengesellschaft und ein Mitgliedsunternehmen im Verband der privaten Krankenversicherung e. V.

Weiterhin gibt es neben den ordentlichen Mitgliedern auch außerordentliche Mitgliedsunternehmen, die COMBINED Vereinigte Versicherungsgesellschaft von Deutschland.

2 verbundene Einrichtungen sind die:

  1. Postbeamtenkrankenkasse
  2. Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

In der Satzung des Verbands der privaten Krankenversicherung e. V. sind  Statut, Rechte, Pflichten, Aufgaben des Hauptausschusses, der Mitgliederversammlung, die Sonderausschüsse der PKV niedergeschrieben.

Diesen Artikel zitieren

„Verband der privaten Krankenversicherung e. V.“. Wirtschaftslexikon.de, 02.12.2017. https://wirtschaftslexikon.de/verband-der-privaten-krankenversicherung-e-v/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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