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Makler

3. Dezember 20171 Minute Lesezeit0 KommentareM

Unter dem Begriff Makler man Personen die den Abschluß  von Verträgen (gewerbsmäßig) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen nachweisen.

So spricht man von einem Makler oder einem Nachweis-Makler. Dabei wird der Makler öffentlich bestellt bzw. seine Aufgabe ist öffentlich, dann handelt es sich um einen amtlichen Makler.

Wird der Makler im Rahmen der Gesetze frei tätig so wird er als freier Makler bezeichnet.

Werden gewerbsmäßig Geschäfte vermittelt (Waren, Wertpapiere, Versicherungen) handelt es sich um einen Versicherungs-Makler, Börsen-Makler. Hier werden Kauf- und Verkaufsaufträge, Order, durchgeführt.

Als Sonderform des Börsen-Maklers gibt es den Kurs-Makler, dieser wird zur Feststellung des Börsenkurses als Hilfsorgan des Börsenvorstandes tätig.

Die Aufgaben des Immobilien-Maklers und Grundstücks-Makler sind erlaubnispflichtig und werden durch Makler-Verordnung und Bauträgerverordnung geregelt. Es handelt sich hierbei nicht um einen Handels-Makler.

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