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Sachanlagevermögen

9. Januar 201809.01.20181 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareS

Das Sachanlagevermögen beschreibt die materielle Komponente eines Anlagevermögens, also die Aktivseite der Bilanz. Sie umfasst bewegliche, wie den Fuhrpark als auch unbewegliche Vermögenswerte wie Grundstücke, Maschinen und Gebäude.

So ergibt sich das Sachanlagevermögen nach dem Abzug vom Anlagevermögen (§ 266 HGB) aller immaterieller Vermögen wie Patente, Rechte, Lizenzen, Konzessionen, dem Abzug von Finanzanlagen wie Beteiligungen, langfristigen Dahrlensforderungen, Kapitalanlagen in Wertpapieren (ohne Beteiliungsabsicht erworben).

Das Sachanlagevermögen beschreibt alle Vermögensgegenstände mit einer physischen Substanz.

Nach den Ausweisvorschirften des HGB wird nicht zwischen betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Sachanlagen unterschieden.

Die Jahresabschlüsse nach internationalen Grundsätzen vermitteln daher einen bessern Überblick über die Vermögenslage.

Nach IAS/IFRS werden Immobilien, investment property als Finanzanlage ausgewiesen. Nach dem US-GAAP werden nur betriebsnotwendige Sachanlagen gewertet.

Immobilien die als Finanzanlage gehalten werden gelten hier als other investments, sonstige betriebliche nicht (mehr) oder noch nicht genutzte Analgen werden als other assets ausgewiesen.

Diesen Artikel zitieren

„Sachanlagevermögen“. Wirtschaftslexikon.de, 09.01.2018. https://wirtschaftslexikon.de/sachanlagevermoegen/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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